Darf ein minderjähriges Kind übergangsweise bei volljährigem Geschwister leben.
Ich bin 21 Jahre alt und habe eine eigene Wohnung. Meine Eltern sind geschieden und mein kleiner Bruder (14) lebte bisher bei meiner Mutter. Plötzlich hat er die Bombe platzen lassen und meinte er will nun zu seinem Vater ziehen. Noch am selben Tag holte dieser den Jungen ab. Meine Mutter möchte natürlich nicht die Einverständniserklärung dafür geben das mein Bruder umgemeldet wird, da er dort kein eigenes Zimmer hat und im verqualmten Wohnzimmer auf der Couch schläft. Wenn es zum Streit über das Jugenamt kommt, besteht dann die Möglichkeit, dass ich ihn bis die Situation geklärt ist aufnehmen darf?
6 Antworten
Mit der Erlaubnis der Mutter schon, ja. Minderjährige Kinder dürfen ja sogar ganz alleine wohnen, wenn die Eltern es erlauben und sie irgendein Mindestalter haben (wsl. 14 oder 16, ich weiß es aber nicht genau). Bei einer anderen volljährigen Person darf das Kind sicher leben, vor allem wenn es sich um Geschwister handelt. :)
Es müssen beide Eltern zustimmen, da sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Die Zustimmung der Mutter alleine reicht nicht aus.
Hallo, ich kann nur versuchen euch helfen mit dem ratschlag und meinem Meinung. Also ich glaube in Ihre Familie große Problemen. Du bist schon erwachsen außerdem du hast gute Herz und versuchst deine Bruder irgendwie helfen aber wird besser wenn du verurteilst nicht deine Eltern. Mit deinem Bruder hast du einfach Verbindung mit Liebe, er ist Enttäuscht mit dem Verhältnis Ihre Muter oder Eifersucht zum neu Partner. Auf jedenfalls er braucht zeit für Bearbeitung diese Gefühle und natürlich sucht intuitiv Leibliche Personen mit wem kann er offen sein; wenn es Möglich- nimmst du zeit für ihm und versuchst erzählen das jeden hat Möglichkeit auf seine eigene Leben aber Trotzdem beide Eltern Lieben Ihn und Du auch. Wo er wohnt oder schläft nicht so wichtig in diesen Zeit Punkt. Hauptsache er muss Ruhe für seine Seele finden akzeptieren das Leben ist so heftig und seine eigene Ziele für die Zukunft planen, Schule, Hobbys u.s.w. Ich glaube du kannst es schaffen mit deine Liebe zu deine Bruder. Ich wünsche euch viel erfolg und alles Gute. Friede und Freude für euch alle.
schokoflocke90, nun kann man verstehen, weshalb du dich um deinen Bruder sorgst. Aber es ist genau so wichtig, herauszufinden, was es zwischen Mutter und Sohn für Probleme gibt.
Wie lange schon sind Deine Eltern geschieden, wie alt war damals Dein Bruder?
Mit 14 sind Kinder sowieso in einem "Ausnahmezustand", und Eltern sind dann in dieser Zeit oft hilflos und überfordert mit der Situation.
Deshalb ist es wichtig, dass sich Deine Mutter Hife holt, damit sie den richtigen Umgang mit ihrem Jungen in diesem Alter erfährt.
also wieder getrennt haben die sich vor knapp 4 jahren glaube ich dann wurde das trennungsjahr abgewartet dann kam die scheidung
also war fabi 10 und bei der ersten trennung der beiden war er so 4 o 5 ...das weiss ich nich mehr so genau.
ich glaube nicht dass es ein problem zwischen meiner mutter und meinem bruder ist, eher auch wegen meinem stiefvater. obwohl dieser alles für ihn und mich tut.
Ja, diese Chance besteht. ABER nicht ohne Zustimmung des Jugendamtes und hängt auch vom dem Sorgerecht der Eltern ab. Wichtig sind auch die Umstände, unter denen Du lebst. Das ist ein ganz entscheidender Faktor. Nur warum will er plötzlich zu seinem Vater .... ?! Da stimmt doch insgesamt etwas nicht. Aber ohne Jugendamt geht leider gar nichts.
Ich habe ein 3Raum wohnung also passt eigentlich.... und warum und wieso er so entschieden hat das wissen wir nicht genau... er meinte erst es liegt an dem lebenspartner meiner mutter aber mittlerweile sagt er wieder den betrifft keine schuld. Mein Vater kann Menschen super manipulieren , mein bruder weiss gar nicht was vor seiner geburt alles passiert ist, eigentlich weiss er nicht was das wirklich für ein mensch ist. und ich hoffe dass jemand vom jugendamt der mit ihm redet das rausbekommen kann wieso genau er plötzlich dahin will.
Versuche es! Wenn das Jugendamt bzw. die Eltern - je nach Sorgerechtsvereinbarung - einverstanden sind, hast Du eine Chance. Wie hoch sie ist, kann ich Dir nicht sagen. Wenn Deine Mutter das alleinige Sorgerecht haben sollte, kann Dein Vater nicht wirklich viel machen. Wichtig wäre aber auch, dass Dein Bruder sich Dir gegenüber öffnet, damit Du erfährst, warum er "weg" will. Denn es ist ein ausschlaggebender Punkt, dass er Dir vertraut und bei Dir mehr Halt findet, als bei Deiner Mutter oder seinem Vater.
das sorgerecht ist geteilt ...ich weiss nicht genau wie ich im moment an ihn ran kommen soll.... er macht tierisch zu und ich will ihn nicht drängen
Ok, dann mach ihm klar, dass er ggf. auch in ein Heim, eine Pflegefamilie oder betreutes Wohnen, je nach Alter, kommen kann. Dein Vater kann in diesem Fall nicht alleine entscheiden. Ebenso Deine Mutter. Wenn er dicht macht, hat es einen erheblichen Grund. Das einzige was ihm jetzt helfen kann ist Vertrauen. Und wenn er sich Dir nicht öffnet .... mach' ihm klar, was auf dem Spiel steht. Denn auch er kann nicht frei entscheiden wo er erlebt, da es ein geteiltes Sorgerecht gibt. Und da Deine Mutter mit dieser Lösung nicht einverstanden ist, gibt es nur das Jugendamt oder das Jugendgericht.
warum fragst Du denn eigentlich nicht selbst Eure Mutter was vorgefallen ist?
Und sie kannst Du natürlich immer fragen, ob sie damit einverstanden ist, dass Dein Bruder bei Dir ist. Was soll beim Jugendamt geklärt werden? Wo er in Zukunft bleiben kann? Wie ist er denn bei Dir versorgt, bist Du den ganzen Tag zu Hause?
Hallo 1f2in,
da beide Eltern das Sorgerecht haben, getrennt leben und sich nicht einig sind, bei wem der Sohn/Bruder wohnen darf, bleibt - sofern sie nicht beide gemeinsam eine Lösung finden - in diesem Fall nur das Judendamt. Leider kann die Mutter nicht alleine zustimmen, dass Ihr Sohn bei seiner Schwester wohnt. Und wahrscheinlich hat die Mutter überhaupt keine Ahnung, welche Probleme ihr Sohn hat und warum er weg will. Er scheint verschlossen zu sein... Leider scheint die Situation nicht so einfach zu sein...
Danke, ich konnte Dir folgen.
Ich habe aber auch den letzten Satz im Sinn, wo schokoflocke90 schreibt:
"wenn ! es eben zum Streit über das Jugendamt kommt, besteht dann die Möglichkeit, dass ich ihn bis die Situation geklärt ist, aufnehmen darf".
Die Schwester weis anscheinend, in welchen Verhältnissen der Vater lebt, und möchte das dem kleinen 14jährigen Bruder evtl. nicht zumuten.
Die Mutter möchte ja das Einverständnis auch nicht geben, so dass die Situation einmal sehr frisch zu sein scheint und die Mutter selbst das Jugendamt evtl. einschaltet.
Da der 14jährige sich im Moment weigert, bei der Mutter zu bleiben, der Vater ihn evtl. manipuliert und wie man merkt, die ältere Schwester nicht viel von ihrem Vater hält, macht sie sich berechtigte Gedanken.
Da er ihn gleich abgeholt hat, macht sich die Schwester Sorgen und möchte vielleicht auf ihren Bruder einwirken, dass er, wenn er schon im Moment die Mutter ablehnt, sie ihn lieber bei ihr untergebracht sieht, als beim Vater und in dieser Übergangszeit, will sie ihn eben aufnehmen, bis das Jugendamt dies geklärt hat.
Eigentlich hat der Vater nur das Recht, seinen Sohn dann bei sich zu haben, wie es wahrscheinlich geregelt ist.
Wenn der Sohn trotzdem bei ihm bleibt, muss die Mutter natürlich das Jugendamt oder das Jugendgericht einschalten.
Welchen Konakt die 21 jährige Tochter zu ihrer Mutter hat und ob auch diese Einverstanden ist, dass er in diese Zeit lieber bei der Schwester bleibt als beim Vater, das ist nicht herauszulesen.
Deshalb habe ich auch nachgefragt, warum sie nicht die Mutter befragt, was es zwischen ihr und dem Sohn letztlich für Probleme gibt.
Ich denke wir sind beide einer Meinung. Ich drücke auf jeden Fall "Schokoflocke90" die Daumen, dass sich alles positiv für alle Seiten entwickelt. :-)
Natürlich, solang das Kind einverstanden ist, du gesetzliche rein bist und die eltern bedingt auch dafür wären. Also generell kein Problem.
Du solltest das auf jeden Fall versuchen. Ich glaube, es ist möglich.
ich verurteile meine vater wegen früherer häuslicher gewalt seinerseitrs und alkoholismus