Kann man mit 15 ohne Eltern bei der Polizei verhört werden?
Meine kleine Schwester wurde wegen ladendiebstahls eingeladen eine Aussage bei der Polizei als Beschuldigter zu machen . Unsere Eltern wissen nur im groben davon aber nix von der Vorladung. Nun meine Frage kann sie auch alleine dort hin oder müssen unsere Eltern anwesend sein
8 Antworten
Ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten darf man nicht verhört werden wenn man keine 18 ist, daher müssen die Eltern mit.
Ok, sorry, geändert, sehe, du hast das richtige gemeint :-)
Vorladungen zur Vernehmung bei der Polizei kommen bei Minderjährigen auch an die Eltern. Die Eltern haben ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen und werden deshalb von solchen Terminen informiert. Sie haben auch das Recht, Anträge im Verfahren zu stellen (§ 67 JGG). Somit werden die Eltern früher oder später eh davon hören.
Sie ist strafmündig. Wenn Deine Schwester ihren Eltern nichts von der Vorladung sagt, muß sie es eben allein durchstehen. Wahrscheinlich hat sie die Post abgefangen. Das Jugendamt wird eh benachrichtigt, die werden sich schon bei Euch melden.
Dass sie strafmündig ist, hat mit der Sache nix zu tun. Der Fragesteller hat nicht gefragt ob sie straffrei davon kommt. Die Eltern, sofern sie erziehungsberechtigt sind, haben ein Recht darauf hier dabei zu sein.
Eben.
Das denke ich auch habe auch mit ihr geredet aber sie sagt dass sie das gerne alleine durchmachen möchte weil es ihr Fehler war und sie unseren Eltern nicht noch mehr Kummer machen will aber ich weiß nicht für sie jetzt was noch passiert kann sowas zum Gericht führen wie gesagt das war das erste Mal
Das Das ganze ist im Juni passiert und wir haben Post bekommen erst vorgestern sie hat als das ganze passiert es auch unseren Eltern erzählt was Sache ist und unsere Eltern wurden auch von der Polizei informiert beziehungsweise angerufen hat aber da das ganze schon fast sechs Monate her ist hätten wir gedacht das es sich geklärt hat Nun fragt sie sich halt was noch passiert ob es zu einem Gerichtstermin kommt oder sonstiges denn es war das erste Mal dass sie sowas passiert ist und es war auch etwas von kleinem wert
Ist der Diebstahl denn bewiesen? Wurde sie überführt? Hat sie vor Ort alles zugegeben?
Oder ist das eine Anzeige "auf Verdacht"?
Gruß S.
Nein sie hat es nicht zugegeben sie wurde halt mit zwei Freundinnen in dem Laden erwischt sie selbst hatte nur eine Sache in der Tasche und Ihre Freundinnen hatten deren Taschen voll mit Sachen aber sie haben erzählt dass sie das ganze noch bezahlen wollten da Sie zwar die Sachen eingepackt haben aber sie noch im Laden drinnen waren also noch nicht draußen
Der Verkäufer muss nachweisen dass die Mädchen die Sachen klauen wollten und das kann er in der Regel nur wenn sie die Kasse passiert hatten ohne zu zahlen, wenn die Mädchen behaupten sie wollten noch zur Kase gehn dürfte die Geschichte ausgehn wie das Hornberger Schiessen.
also besser die Eltern mitnehmen zur moralischen Unterstützung damit ihnen nicht Antworten in den Mund gelegt werden können. (Einschüchterung)
Oder gar nicht gehen.
Sie muss gar nicht da hin, da man als Beschuldigter bei der Polizei keine Aussage machen muss.
Wenn die Staatsanwaltschaft es anordnet, muss man zu einer Vernehmung bei der Polizei zumindest erscheinen. Als Zeuge auf jeden Fall, als Beschuldigter aber glaube ich auch.
Nein. Als Beschuldigter nicht.
Das ist nur bedingt richtig:
"Anders sieht das bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft aus. Hier besteht für den betroffenen Beschuldigten die Pflicht zu erscheinen. Im Falle des Nichterscheinens kann der zuständige Staatsanwalt die Festnahme veranlassen und so das Erscheinen erzwingen. Darauf sollte man es also nicht ankommen lassen."
Richtig. Es geht aber nicht um die Ladung einer Staatsanwaltschaft.
Der Teil DEINES Links ist entscheidend!
Eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung vermitteln bei vielen Empfängern den Eindruck, sie müssten nun bei der Polizei erscheinen. Dazu besteht aber keine Pflicht
Stimmt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch zur Polizei laden. ;)
PS: die Differenzierung galt bis vor 1 1/2 Jahren nur für Zeugen. Die mussten nur der staatsanwaltlichen Ladung folgen. Jetzt müssen sie auch der polizeilichen folgen.
Der gerichtlichen musste der Beschuldigte schon immer folgen. Zum Gericht! Der polizeilichen aufs Revier immer noch nicht.
Das ist nicht korrekt. Ab 14 Jahre dürfen Kinder auch alleine verhört werden, außer die Eltern bestehen darauf, anwesend zu sein.