Kann man Kindesunterhalt zahlen wie man Lust und Laune hat?
Hallo, meine 6 Jährige Stieftochtef erhält von Ihrem leiblichen Vater Unterhalt. Der ganze Vorgang läuft übers Jugendamt und wird dann auf das Konto meiner Frau überwiesen. Seit diesem Monat muss der Vater nun mehr Unterhalt zahlen weil er auch Netto mehr verdient. Ich hatte mich mal informiert bzw von Leuten gehört das ich als Stiefvater (Kind ist nicht adoptiert von mir) eigentlich nicht für ältliche Kosten der kleinen aufkommen muss. (Mach ich aber natürlich trotzdem).
Ist es nicht so das es eine feste Regelung vom Unterhalt gibt und wenn der Vater es mit seinem Hauptjob nicht tragen kann er sich nebenbei noch was suchen muss?
Des Weiteren sagt das Jugendamt das der Vater innerhalb eines Monats das Geld überweisen kann wann er will. Ist das tatsächlich so oder gibt es da auch ein festes Vorgehen?
Zudem überweist der Vater nicht immer den vollen Betrag, der restliche Betrag kommt dann immer erst Tage oder Wochen später.
kann man dagegen wie vorgehen oder muss man sich das alles so gefallen lassen wie das Jugendamt es vorgibt.
bin mal über verschiedene Antworten sehr dankbar
11 Antworten
Das sind viele Frage auf einmal, aber nacheinander:
Der Unterhalt richtet sich auch nach dem Einkommen des Vaters und dieser hat auch einen Selbstbehalt. Fällt er unter diesen Selbstbehalt (z.B. durch Arbeitslosigkeit oder einem zu geringen Einkommen), dann kann er auch nicht den vollen Unterhalt zahlen. Man kann ihn auch nicht dazu zwingen einen zusätzlichen Job anzunehmen, jedenfalls ist das rechtlich nicht möglich.
Die einmonatige Regel für die Überweisung ist normal und völlig fair. Hält sich der Kindsvater nicht daran, wird ihn das Jugendamt ermahnen.
Auch was die Höhe der Überweisung und der Nachüberweisung betrifft, hat das Jugendamt einen gewissen Spielraum. Wenn das häufiger passiert, wird das Jugendamt auch dann eine Ermahnung senden. Insgesamt sind aber fast alle Jugendämter recht tiefen-entspannt und lassen viele Sachverhalte einfach ausmerkeln (abwarten und aussitzen).
Da deine Partnerin offenbar schon die Beistandschaft des Jugendamtes verwendet, habt ihr schon das Nötigste getan. Wenn Unterhaltszahlung nicht regelmäßig oder auch gar nicht eintreffen, dann kümmert sich das Jugendamt um alles und kann den Unterhalt sogar einklagen. Aber man darf keine sofortige Reaktion erwarten, denn auch Unterhaltszahlung müssen erst in Verzug geraten, bevor das Jugendamt reagiert. Da dir das Thema offenbar nahe geht und wahrscheinlich auch deine Partnerin nervt, rate ich euch die ganz Sache etwas entspannter anzugehen und ein Polster aufzubauen. Versucht immer wieder einen Teil des Unterhalts oder vielleicht auch aus eigenem Einkommen ein 3-6monatige Rücklage anzulegen, damit im schlimmsten Fall über 3-6 Monate der Unterhalt ausfallen kann. Dann seid ihr nicht so sehr darauf angewiesen und nehmt ein klein wenig Stress aus eurer neuen Patchworkfamilie.
Man kann ihn auch nicht dazu zwingen einen zusätzlichen Job anzunehmen, jedenfalls ist das rechtlich nicht möglich.
Das stimmt so nicht.
Welchen Unterhalt er zahlen muss hängt von sovielen Faktoren ab, die hier alle nicht bekannt sind.
Ein Anhaltspunkt ist die Düsseldorfertabelle.
Dort kann angelesen werden wie hoch der Unterhalt wäre wenn.... ja wenn es nicht soviele Faktorengäbe, die die Höhe des Unterhaltes beeinflussen können.
Ein Fachanwlt für Familienrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.
Wenn das Jugendamt involviert ist, meldet man dem Jugendamt, wenn der vater nicht regelmäßig zahlt.
Also einen Nebenjob suchen, um Unterhalt zu zahlen, ist blödsinn. In der Düsseldorfer Tabelle steht, was bei welchem Nettoeinkommen zu zahlen ist. Davon wird noch das halbe Kindergeld abgezogen, wenn die Mutter das komplette Kindergeld erhält.
Ich wüsste nicht, dass es einen festen Tag im Monat gibt, wo man das Geld überweisen muss, solange er es innerhalb des Monats bezahlt.
ältliche, kommt nicht von Alter, sondern von Eltern...
Doch, 'ältlich' kommt von 'Alter', nur ergibt das Wort in dem Zusammenhang („ das ich ... eigentlich nicht für ältliche Kosten der kleinen aufkommen muss") keinen Sinn, da es 'ältliche Kosten' nicht gibt.
https://www.duden.de/rechtschreibung/aeltlich
Möglicherweise ist 'etlich' gemeint.
Solange der leibliche Vater jeden Monat Geld überweist, kann man ihm nicht vorschreiben, dass das immer an einem bestimmten Tag sein muss.
Ist der Vater (z.B. aus gesundheitlichen Gründen nur noch fähig, halbtags zu arbeiten) nicht mehr in der Lage, dieser Pflicht nachzukommen, kann man ihn nicht zwingen, sich einen Nebenjob zu suchen.
Er scheint doch zu regelmäßig zu zahlen, also was soll´s?
lg Lilo