Kindesunterhalt, mein Sohn 16 geht gar nicht mehr zum Vater, im Unterhalt sind ja die Ferienzeiten und Wochenenden berücksichtigt, müsste der Vater dann mehr?
zahlen? Es geht gar nicht um das Geld für uns, sondern mein Sohn möchte gerne ins Fitnessstudio und dann könnte sich sein Vater daran beteiligen.
5 Antworten
Der Vater zahlt das, was er laut "Düsseldorfer Tabelle" zahlen muss. Alles darüber hinaus ist freiwillig und hat nichts mit Besuchszeiten oder nicht Besuchszeiten zu tun.
Natürlich "muss" er nicht mehr zahlen!
Er zahlt das, was er nach seinem bereinigten Netto unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes zahlen muss.
Möchte er darüber hinaus mehr zahlen, dann darf er dies gerne tun!
Derlei Sonderwünsche des Juniors sind ( kein Sonderbedarf ) sondern sind im geleisteten Regulärunterhalt inbegriffen.
Insgesamt wird der Kindesunterhalt am Einkommen des Umgangselternteils festgelegt.
Wenn er das möchte solltet ihr ihn mal fragen ob er sich an die Kosten vom Fitnessstudio beteiligen kann aber das wäre Freiwillig ansonsten muss er eben von seinem Taschengeld sparen oder sich einen kleinen Job sucht (zb. Zeitungaustragen etc) und so was Geld verdient damit er ins Fitnessstudio kann. Nur, weil er keine lust hat zu ihm zu gehen, bedeutet das nicht das er dann mehr Geld bekommt. So geht das nicht und ist auch so nicht vorgesehen.
Das Leben ist kein Wunschkonzert!
Zum Vater geht er nicht mehr, aber zum Zahlen ist letzterer gut genug? Das klingt schon etwas sehr seltsam.
Wie wäre es denn, wenn dein Sohn sich z.b. mit Zeitungen austragen etwas dazu verdient?