Was passiert wenn "Verlierer" Gerichtskosten nicht zahlt?
Es geht um ein Verfahren zu Kindesunterhalt. Der Vater hätte bereits seit fast 2 Jahren Mindestunterhalt zahlen müssen, hat bisher allerdings keinen Cent gezahlt. Nun geht es vor Gericht. Das Problem: Vater lebt in der Türkei und wird zu 100% nichts zahlen. Weder den Unterhalt noch die Gerichtskosten.
Was passiert dann? Wird die "Gewinnerseite" diese Kosten übernehmen müssen?
5 Antworten
Derjenige, der einen Prozess anfängt - also der Kläger -, muss erst einmal die Gerichtskosten einzahlen. Sonst geht das Verfahren gar nicht erst los.
Wird der Prozess gewonnen, so steht im Urteil bzw. im Beschluss, dass der Gegner die Kosten tragen muss. Dazu zählen auch die Erstattung der Gerichtskosten, die der Kläger bzw. Antragsteler bereits gezahlt hat, sowie dessen eventuelle Anwaltskosten.
Aufgrund dieses Titels können die Kosten per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. In der Regel geschieht dies gleichzeitig mit der Zwangsvollstreckung der eigentlichen Hauptforderung, in diesem Falle also des rückständigen Unterhalts.
Auch in der Türkei ist eine Zwangsvollstreckung möglich. Aber bei der Zwangs-vollstreckung ist es genauso wie beim Gerichtsverfahren: Zwar muss der Gegner auch die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen, der Antragsteller muss aber diese Kosten vorfinanzieren.
Ist beim Gegner nichts zu holen, dann bleibt der Gewinner des Rechtsstreits auf den Kosten sitzen.
Keinesfalls geht also so ein Prozeßausgang zu Lasten des Steuerzahlers.
wenn du das Ergebnis schon wusstest, bedarf es keines Gerichtsverfahrens .. eine Klageerhebung und damit der Anstoß zu einem Gerichtsverfahren geht vom Kläger aus, trotzdem, da er sich einem "Titel" entzogen hat, kann er somit auch kein Umgangs- und Erziehungsrecht ausüben, wenn er also erfahrungsgemäß doch wieder zurückkehrt, bist du mit einem "Titel", also dem Gerichtsurteil zu deinen Gunsten, auf der sicheren Seite..
das hilft der FSerin jetzt aber auch nicht weiter.. kaum vorstellbar, das jetzt der Lebensmittelpunkt des Kindes in der Türkei liegt, wenn der Vater sich im Geburtsland des Kindes "verpisst".. also doch "Titel".
das hilft der FSerin jetzt aber auch nicht weiter..
Genau deswegen war Dein Einwurf zum Umgangsrecht das falsche Thema.
Ich hoffe mal, dass man die Kosten auch in der Türkei zivilrechtlich einklagen und vollstrecken kann!
dann zahlt die gewinnerseite. eventuell hat der verlierer garkein geld und kann nicht zahlen.
Das ist nicht das Thema. Übrigens ...
... das Umgangs-/Erziehungsrecht machen Mütter auch bei Unterhaltszahlung streitig.