Kann man jemanden ohne Wohnungsgeberbestätigung in der Gemeinde anmelden, wenn er behauptet, dass er hier wohnt?
In unserer Gemeinde ist gerade der Fall, dass ein Mann bei einer älteren Dame lebt. Diese ihm jedoch die Wohnung gekündigt hat, er aber nicht gehen will. Er muss sich jetzt wieder bei uns anmelden, jedoch hat er keine gültige Wohnungsgebermeldebestätigung vorliegen. (der Mann ist nicht vertrauenswürdig und lügt was das Zeug hält) Jetzt die Frage, müssen wir ihn trotzdem anmelden, weil er behauptet hat, dass er immer noch dort wohnt, was eben der Fall ist, da er nicht ausziehen möchte. Bitte anhand von Paragraphen erklären. Danke :)
4 Antworten
Aus welcher Position heraus stellst du hier dies Frage? Bist du das Einwohnermeldeamt oder ein Vermieter, der um eine Wohnungsgeberbestätigung gebeten wurde?
Auch wenn besagter Mann gekündigt wurde , dennoch nicht auszieht , wohnt er immer noch unter seiner alten Adresse. Hier wäre also eine Räumungsklage angesagt.
Er muss sich jetzt wieder bei uns anmelden,
Warum?
Davon abgesehen kann/muß er sich nur ummelden wenn er auch tatsächlich dort wohnt.
Er wohnt aber noch bei der alten Dame. Das das Mietverhältnis beendet ist tut nichts zur Sache.
Bundesmeldegesetz (BMG)§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17
Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl
ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder
stattfindet noch beabsichtigt ist.
Ohne Vermieterbestätigung läuft nichts, die Begründung dürfte egal sein
Keine Paragraphen o.ä. aber könnt ihr die Dame nicht einfach anrufen? So als Sicherheit, weil er kein gültiges Papier hat.