Kann man jemanden ohne Wohnungsgeberbestätigung in der Gemeinde anmelden, wenn er behauptet, dass er hier wohnt?

4 Antworten

Aus welcher Position heraus stellst du hier dies Frage? Bist du das Einwohnermeldeamt oder ein Vermieter, der um eine Wohnungsgeberbestätigung gebeten wurde?

Auch wenn besagter Mann gekündigt wurde , dennoch nicht auszieht , wohnt er immer noch unter seiner alten Adresse. Hier wäre also eine Räumungsklage angesagt.

Er muss sich jetzt wieder bei uns anmelden,

Warum?

Davon abgesehen kann/muß er sich nur ummelden wenn er auch tatsächlich dort wohnt.

Er wohnt aber noch bei der alten Dame. Das das Mietverhältnis beendet ist tut nichts zur Sache.

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17
Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl
ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder
stattfindet noch beabsichtigt ist.

Ohne Vermieterbestätigung läuft nichts, die Begründung dürfte egal sein

Keine Paragraphen o.ä. aber könnt ihr die Dame nicht einfach anrufen? So als Sicherheit, weil er kein gültiges Papier hat.