Kann man gesetzlich gesehen einen neuen Taufpaten ernennen?
Mein Taufpate und Onkel ist leider verstorben und obwohl ich ihn niemals ersetzen wollte, habe ich einen langjährigen Freund von ihm kennengelernt, der mich sehr an ihn erinnert. Dieser wird ihn niemals ersetzen können, aber es stellt sich mir die Frage ob er seinen Posten einnehmen könnte und als mein neuer Taufpate eingetragen werden könnte?
3 Antworten
Für welche Glaubensgemeinschaft fragst Du an? Da gibt es nämlich sehr unterschiedliche Vorstellungen von Patenschaft und dem entsprechend auch unterschiedliche "Gesetze".
Wie alt bist Du? Die Patenschaft gilt prinzipiell bis zur Religionsmündigkeit und erlischt dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs oder bei der (landeskirchlich evangelischen) Konfirmation. Was sollte eine "Verlängerung" dieser Beziehung dann noch bringen.
Taufpaten übernehmen dieses "Amt" bei der Taufe. Wenn die gewünschte Person damals dabei war, gibt es in manchen Kirchen die Möglichkeit, diese Person als weiteren Taufzeugen zu benennen.
Wenn Ihr Euch einig seid, dass Ihr eine neue Beziehung anfangen wollt, wozu braucht Ihr dann einen Eintrag im Taufregister? Das geht doch auch per "Handschlag".
Nein, das geht leider nicht.
das müßtest du den Pfarrer fragen.
nein, geht nicht
Und weshalb ist das nicht möglich?