Kann man gesetzlich gesehen einen neuen Taufpaten ernennen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Für welche Glaubensgemeinschaft fragst Du an? Da gibt es nämlich sehr unterschiedliche Vorstellungen von Patenschaft und dem entsprechend auch unterschiedliche "Gesetze".

  2. Wie alt bist Du? Die Patenschaft gilt prinzipiell bis zur Religionsmündigkeit und erlischt dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs oder bei der (landeskirchlich evangelischen) Konfirmation. Was sollte eine "Verlängerung" dieser Beziehung dann noch bringen.

  3. Taufpaten übernehmen dieses "Amt" bei der Taufe. Wenn die gewünschte Person damals dabei war, gibt es in manchen Kirchen die Möglichkeit, diese Person als weiteren Taufzeugen zu benennen.

  4. Wenn Ihr Euch einig seid, dass Ihr eine neue Beziehung anfangen wollt, wozu braucht Ihr dann einen Eintrag im Taufregister? Das geht doch auch per "Handschlag".

Nein, das geht leider nicht.

menohastheheart 
Beitragsersteller
 22.07.2010, 21:46

Und weshalb ist das nicht möglich?

nein, geht nicht