Erzeuger verstorben muß ich zahlen?

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Hi, das sollten die Erben bezahlen. Sofern Du das Erbe (falls vorhanden) annimmst, mußt Du sicher löhnen. Es geht halt auch darum, daß daß die Anghörigen vor der Öffentlichkeit, dem Staat, zu den Kosten vedonnert werden. Anbei Link, der evtl. weiterhilft. Frage auchmal beim Bürgermeisteramt, Sozialamt, VDK nach. Gruß Osmond http://www.welt.de/finanzen/article155160/Werzahltdie_Beerdigung.html Zitat: Mein Vater ist verstorben und sowohl meine Mutter, als auch ich und mein Bruder haben das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen. Jetzt stellt sich die Frage, wer die Beerdigungskosten übernehmen muss." (Anna Harms, Kiel)

Antwort: Die Erbausschlagung schützt Sie als Sohn oder Tochter vor den Begräbniskosten. Ihre Mutter wird aber dafür aufzukommen haben. Die Belastung mit Begräbniskosten hängt nämlich nicht nur mit dem Nachlass zusammen, sondern auch mit der familienrechtlichen Unterhaltspflicht. In erster Linie ist es Sache der Erben, die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen zu tragen (§ 1968 BGB). Dafür müssen sie allerdings nur solche Mittel einsetzen, die sich im Nachlass befinden. Ist der Nachlass überschuldet, dann können sich die Erben weigern, die Kosten zu übernehmen. Wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, dann kommt Ihre Haftung schon deshalb nicht in Frage, weil Sie gar nicht erst Erbe geworden sind. Allerdings führt die Ausschlagung dazu, dass der nächste in der Reihe an Ihrer Stelle Erbe wird. Dieser kann sich dann aber auch darauf berufen, dass der Nachlass überschuldet sei. Das BGB nimmt wegen der Beerdigungskosten aber auch die Familie des Verstorbenen in die Pflicht, wenn die Erben nicht zahlen müssen oder können. Generell gilt, dass Eheleute gegenseitig zu Unterstützung verpflichtet sind. Kinder haben ihre Eltern im Bedarfsfall ebenso zu unterstützen. Für den Todesfall bestimmt das Gesetz, dass derjenige, der zu Lebzeiten unterhaltspflichtig war, die Beerdigungskosten tragen muss, wenn sie von den Erben nicht zu erlangen sind (§ 1615 Abs. 2 BGB). Innerhalb der Familie gibt es dafür eine Reihenfolge. Zuerst ist die Witwe für die Kosten verantwortlich, auch wenn sie zum Todeszeitpunkt getrennt von ihrem Mann gelebt hat. Sie muss die Kosten aus ihrem Einkommen oder ihren Ersparnissen aufbringen. Nur wenn sie durch die Belastung ihren eigenen Lebensbedarf gefährden würde, kann sie die Kostenübernahme verweigern. Den fehlenden Betrag müssen dann die Kinder, also Sie und Ihr Bruder, aufbringen.

Du wirst vermutlich Post vom Ordnungsamt der Gemeinde bekommen haben, in der dein (ich schreibe jetzt einfach mal) Vater verstorben ist. Die Gemeinde wird die Bestattung eingeleitet haben, da es hier ja auch Fristen einzuhalten gilt und wird dir hierzu einen Kostenersatzbescheid zugeschickt haben, wonach der Erbe die Kosten der Beerdiung zu zahlen hat (§ 1968 BGB). In § 1924 BGB ist dann geregelt, wer gesetzlicher Erbe ist, da nach sind das die Abkömmlinge des Erblassers.

Rein theoretisch könntest du die Erbschaft nach §§ 1942 ff. BGB auschlagen, ob das dann allerdings auch automatisch dazu führt, dass du die Bestattungskosten nicht erstatten musst, muss im Einzelfall gesehen werden, denn die Bestattungsgesetze sind Landesgesetze und somit auch von Bundesland zu Bundesland (wenn auch nicht sehr) unterschiedlich.

Letztendlich bleibt dir also nichts anderes übrig, als dich umgehend mit der bescheiderteilenden Behörde in Verbindung zu setzen und das abschließend zuklären.

Das ist rechtens.

Leibliche Kinder, sofern sie volljährig sind und kein eingetragener überlebender Lebenspartner oder Ehepartner vorhanden ist, sind für die Bestattung der Eltern verantwortlich.

Zerrüttete Familienverhältnisse sind dabei vollkommen unbedeutend und fallen nicht ins Gewicht.

Die Kosten der Bestattungspflicht hast Du aber nicht zu tragen, wenn es nach billigenden Umständen unzumutbar wäre.

Kannst Du also nachweisen, dass Dir schlichtweg das Geld dazu fehlt, wird jemand anders in die Pflicht genommen, im Zweifelsfall die Gemeinde.

§ 1968 BGB

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

mia68  24.10.2010, 11:36

...wobei es mit ziemlicher Sicherheit auch einen Paragraphen gibt, der dies wiederum einschränkt!

@alyababy: Erkundige dich besser mal bei einer Rechtsberatung, wie da oben schon gesagt. Oder gib hier noch mal (bei der Fragestellung) das Thema "Recht" mit an; möglicherweise meldet sich da ja jemand, der dazu bisschen was Differenzierteres sagen kann, bzw. dir weiterführende Hinweise gibt...

Tabaluga1961  24.10.2010, 11:34

ist denn was da zum Erben?

Welfensammler  24.10.2010, 11:43
@Tabaluga1961

Man kann auch Schulden erben, zum Beispiel die Kosten für die Beerdigung.

Lösung: Erbe ausschlagen.

Soviel ich weiss, musst Du trotzdem zahlen.Es gibt nur Ausnahmen, wenn er z.B. Dich oder Deine Mutter umbringen oder sonst äusserst schwer schädigen wollte.Zur Not finanzierst Du eben eine anonyme Bestattung auf einer Streuwiese.Die gibt es sehr billig über Bestattungs-Diskounter.