Kann man für einen Ferienjob ein Zeugnis verlangen?

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Quelle : http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/sie-haben-ein-recht-auf-ihr-zeugnis/

Anspruch auf ein Zeugnis bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 GewO).

Achtung: Selbstständige freie Mitarbeiter haben keinen Zeugnisanspruch, wohl aber befristet (auch nur kurzfristig) beschäftigte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt sind, Mitarbeiter im Probearbeitsverhältnis oder in ABM-Maßnahmen, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Trainees, Schüler und Studenten, Rentner und Mitarbeiter, die wegen Eintritts in den Ruhestand ausscheiden, Heimarbeiter, Leiharbeitnehmer (gegenüber dem Verleiher, Entleiher hat Mitwirkungspflicht), leitende Angestellte und Prokuristen, GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände, sofern sie nicht Mehrheitsgesellschafter sind.

Anspruch weiß ich nicht, habe ich persönlich aber bei jedem Ferienjob bekommen. Es war nur ein kurzer Text was ich gemacht habe, von wann bis wann und wie ich mich angestellt habe :)

Ja bei einem Praktikum hat man in der Regel Recht auf ein Zeugniss, schon alleine als Beweis dass man das wirklich getan hat.

Anspruch wohl kaum. Allerdings kann man eventuell ein Zeugnis bekommen, wenn man nett fragt.