Kann man fremde Geburtsurkunden auf deren Echtheit überprüfen lassen?
Guten Tag liebe Community von gutefrage.net,
ich kaufe und verkaufe sehr viel auf ebay und habe leider letztens eine schlechte Erfahrung machen müssen. Ein Kunde kaufte in meinem ebay-Shop mehrere Artikel in einem Gesamtwert von 950€ und hat diese sofort via PayPal bezahlt. Leider wurde die Zahlung vom Käufer durch den Käuferschutz zurückgezogen. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen bekam ich eine Antwort, in welcher stand, dass der Käufer wohl erst 13 Jahre alt sei, die Artikel bestellt hat und diese nun nicht mehr besitzt. Ich forderte als Altersnachweis eine Geburtsurkunde an, bin mir aber nicht sicher, ob diese echt ist. Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass das Geburtsjahr oder gar das ganze Dokument mit einem Bildbearbeitungsprogramm gefälscht wurde, um eine Minderjährigkeit vorzugeben, da meiner Meinung nach ein 13 Jähriger nicht in der Lage ist, so etwas zu tun. Gibt es eine Möglichkeit das Dokument irgendwo auf seine Echtheit überprüfen zu lassen oder gilt hier der Datenschutz?
Vielen Dank für eure Antworten!
4 Antworten
Hallo,
das geht. Auf der Urkunde Steht das Standesamt und die Registernummer. Durch den Kaufvertrag mit der Person auf der Urkunde hast du ein sog. rechtliches Interesse, welches dir die Möglichkeit gibt bei dem Standesamt die Auskunft zu bekommen, ob die Daten auf der Urkunde der Tatsache entsprechen. Die Auskunft kostet zwischen 5 und 10 €.
Sollte der Inhalt der Urkunde die dir als Kopie zugänglich gemacht wurde tatsächlich verfälscht worden sein, um z.B. das Alter zu erhöhen, wäre das eine Urkundenfälschung.
In dem Fall unbedingt Strafanzeige erstatten.
Auch wenn 13-jährige noch nicht stafmündig sind, wäre es doch am einfachsten eine Strafanzeige wegen Betrugsversuch zu stellen.
Dann geht alles seinen offiziellen Gang und das Alter wird ebenso überprüft. Wenn es stimmt, hast Du immer noch weder Geld noch Ware. Wenn es nicht stimmt, kommst Du im Nachgang mit Deiner Forderung zivilrechtlich hoffentlich weiter.
Nach meiner Ansicht begehst du einen Denkfehler. Das:
Leider wurde die Zahlung vom Käufer durch den Käuferschutz zurückgezogen.
reicht für mich für eine Strafanzeige. Und auch das:
Nach mehreren Zahlungsaufforderungen bekam ich eine Antwort, in welcher stand, dass der Käufer wohl erst 13 Jahre alt sei, die Artikel bestellt hat und diese nun nicht mehr besitzt.
Du hast Zweifel an den angegebenen 13 Jahren. Du hast keine Möglichkeit, dieses zu prüfen (Datenschutz).
Du hast Ware geliefert und das Geld wurde zurückgezogen. Die Ware ist nicht mehr vorhanden.
Du hast offene Forderungen. Da ist in meinen Augen die Strafanzeige wegen eines Betrugsversuchs die einzige Möglichkeit. Ob es sich tatsächlich um Betrug handelt, kannst Du nicht feststellen. Und ob es sich tatsächlich um einen Knirps auf Abwegen oder um eine Masche handelt, kannst Du auch nicht feststellen.
Ein Foto bzw eingescanntes Dokument kann man nicht auf Echtheit überprüfen.
Du glaubst gar nicht was 13 Jährige schon alles machen können.
Kann ich also nicht beim Amt nachfragen, ob das Dokument echt ist? Wie handhabt das dann z.B. eine große Firma?
Sind die Eltern dann nicht haftpflichtig?
Leider nicht, da dies nicht unter die Aufsichtspflicht fällt. Die Eltern können zwar zur Kasse gebeten werden, allerdings wird sowas meistens fallen gelassen. Desweiteren lohnt sich bei dem Betrag kein Verfahren.
Naja, Betrug wäre es aber erst dann, wenn er nicht vorhatte zu zahlen und das kann ich nicht nachweisen. Bei einem Kauf zählt der Wille und das kann man leider nicht überprüfen. Wenn er also zahlungswillig war, aber es nicht bezahlen konnte, aus welchem Grund auch immer, dann ist es kein Betrug. Außerdem ist der Vertrag dann sowieso nichtig, wenn er erst 13 Jahre alt ist. Mir geht es aber darum, ob ich das Dokument überprüfen lassen kann.