eBay-Käufer will Ware abholen - brauche Ausrede! :-)
Hallo,
habe einen Artikel bei eBay verkauft und der Käufer will nun den Artikel abholen.
Habe zwar keine "Barzahlung bei Abholung" angeboten aber egal...
Wie verklicker ich dem jetzt, dass es aus Grund X nicht möglich ist?
Brauche also eine glaubhafte Ausrede die nicht "anfechtbar" ist :-) Krankenhaus-Aufenthalt ist also eher unglaubwürdig ;)
Danke! :-)
28 Antworten
Wieso? Wenn du keine persönliche Abholung angeboten hast, dann darf er da nicht drauf bestehen. Also sag ihm, dass du das nicht möchtest und fertig. Wenn er dann immer noch Stress macht, melde es ebay.
Wenn es so wäre, warum hat man dann trotzdem die Möglichkeit, es im Angebot auszuwählen oder eben nicht auszuwählen?
Es darf doch wohl noch jeder selbst entscheiden, ob er möchte, dass jemand wildfremdes zu einem nach Hause kommt.
Ich habe auch das Problem, in meinem Falle kommen immer nur Leute die außerhalb agieren möchten, bei mir stimmt das aber verwende es doch auch - hier meine antwort zum käufer------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Leider ist keine Selbstabholung möglich, ich habe es mehrfach gemacht und trotz Beteuerung das nicht gehandelt wird und ähnliches, wurde ich enttäuscht, ich will nie wieder in so eine Situation kommen, bitte um verständnis
Sag ihm doch einfach, daß das nicht geht, weil Du so viele Termine hast, daß Du nie weißt, wann Du tatsächlich zuhause bist.
Oder schreib ihm einfach "Leider ist keine Selbstabholung möglich." Ohne Grund und alles - der wird das schon verstehen!
Wenn du keine Abholung angeboten hast, bestehe auf den Versand! Maile dem Verkäufer das du keine Selbstabholung angeboten hast und das du nur versendest.Du bist ihm keine Rechenschaft schuldig! Er hat auf Versand geboten und hätte vorher fragen müssen ob er den Artikel auch abholen kann! Er ist beim Kauf (auch bei einer Ersteigerung) einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dir eingegangen und kann ihn nicht plötzlich ändern!
Das ist leider falsch. Der Käufer hat ein Recht auf Abholung.
Du musst ihn ja nicht in deine wohnung lassen, kannst ihm da ware auch vor deinem Haus verkaufen :-) Also,ich versteh das schon, und hatte da auch schon unangenehme Erfahrungen mit Abholern !Oder wenn er in der nähe wohnt,brings ihm vorbei (supi-service bringt viell. supi bewertung )
Das ist nicht richtig. Private Verkäufer müssen eine Abholung zulassen, auch wenn es im Angebot nicht ausdrücklich angegeben ist.