Kann man Fahrtkosten und Arbeitsstunden bei arglistiger Täuschung in Rechnung stellen?
Eigentlich ist in der Fragestellung schon alles enthalten.
Durch arglistige Täuschung wurden wir zu einem Kaufvertrag bewegt. Es entstanden Fahrt-, Materialkosten und Arbeitsstunden.
Kann man diese in Rechnung stellen?
4 Antworten
Du kannst dem Gegner deine Forderung mitteilen. Wenn er sie zahlt, fein, wenn nicht, dann müsstest du sie einklagen.
Dann musst du die Täuschung nachweisen und den daraus resultierenden Schaden.
Die Polizei hat mit der Sache gar nichts zu tun, die haben von zivilrechtlichen Ansprüchen keine Ahnung und diese gehen sie auch nichts an. Das ist als würdest deine Oma sagen, dass sie findet, du wurdest getäuscht ...
Ja.
Rechtliche Grundlagen bei Anfechtung wegen Irrtum
- Vernichtung der Rechtsgeschäfts (§142 BGB)
- Das Geschäft ist von Anfang an nichtig (ex tunc nichtig)
- Schadensersatzleistung gegenüber dem Geschädigten (§122 BGB)
BGB
§ 122 BGB ist hier nicht einschlägig.
Freizeit nicht, die anderen Kosten soweit belegbar schon.
Voraussetzung ist, dass das Gericht das genauso wie du siehst.
Das ginge schon aber das mus ein anwalt einfordern bzw die argliestiege täuschung nachweisen.
Die Täuschung kann nachgewiesen werden. Haben uns bereits bei der Polizei informiert.
Die Täuschung kann nachgewiesen werden. Haben uns bereits bei der Polizei informiert.