Liegt eine arglistige Täuschung vor?
Hallo, wir haben heute ein Sofa gekauft. Die Dame die uns beriet fragte, ob wir schon einmal etwas von Textilleder gehört hätten. Wir verneinten dies und ließen uns das Sofa aufquatschen in der Annahme es würde sich um eine Lederart handeln. Nun habe ich im Internet gelesen, dass Textilleder eine Art von Kunstleder ist und der Begriff "Textilleder" eigentlich nicht verwendet werden darf da dies irreführend ist, wie auch bei uns der Fall (Annahme es wäre eine Lederart). Nun meine Frage: handelt es sich hier um einen Fall von arglistiger Täuschung so dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann? Bin für jeden Tipp dankbar.
6 Antworten
Hallo, wir haben heute ein Sofa gekauft. Die Dame die uns beriet fragte, ob wir schon einmal etwas von Textilleder gehört hätten. Wir verneinten dies und ließen uns das Sofa aufquatschen in der Annahme es würde sich um eine Lederart handeln
Nur mal so als Idee, bevor hier die qualifizierten Organe der Rechtspflege bemüht werden, viel Papier bedruckt wird und am Ende niemand zufrieden ist: Es scheint sich um eine Art Möbelhändler (also ein Geschäft) zu handeln, in dem du dieses (wahrscheinlich scheußlich aussehende) Ding gekauft hast. Ruf doch einfach mal dort an und erkundige dich über deren "Policy" bzgl. Umtausch/Rückgabe/etc.
Schon in deiner Frage gibt es zwei Worte, die sagen, dass du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Es handelt sich hierbei um die Worte "Aufquatschen" und "eigentlich". Mit dem kleinen Wörtchen eigentlich rettet sich der Verkäufer aus jeglichen Pflichten. Mit dem Ausdruck "Aufquatschen" bringst du es auf den Punkt. Selbst Schuld, würde jeder gute Staatsanwalt hier sagen und sich totlachen! Jeder zweite Rechtsanwalt würde so etwas sagen wie:"Sie hätten die Verkäuferin, vorher ja auch fragen können!" Und genau das hast du nicht getan, also gibt es auch keine Möglichkeit des Rücktritts.
Richter J. Schneider
Stellt sich nur die Frage, weshalb der "Richter" bei einer zivilrechtlichen Frage von einem Staatsanwalt redet...
Er hatte sich verschrieben. Es hätte „Schneider J. Richter“ heißen sollen.
Wir (...) ließen uns das Sofa aufquatschen in der Annahme es würde sich um eine Lederart handeln.
Der Irrtum in der Sache geht nun zu euren Lasten, wenn ihr euch auf die Frage hin: "Kennen Sie Textilleder?" nicht habt erläutern lassen, was der Begriff meint und wie es hergestellt wird.
Oder schlicht nachgehakt habt: "Ist das also (kein) echtes Leder?"
handelt es sich hier um einen Fall von arglistiger Täuschung so dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann?
Nein. Zwar ist die irreführende Verwendung des Begriffs "Textilleder" abgemahnt, das schliesst aber nicht aus, dass man den künstlich hergestellten Bezug (ver)kaufen darf, der ja auch handfeste Vorteile bietet :-)
Das es sich um echtes Leder handeln soll, dürfte weder behauptet noch ohne das Echtledersymbol (Bild) überhaupt angenommen werden.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Rechtlich habt ihr da keine Handhabe. Inwiefern das Möbelhaus aus reiner Kulanz und im Kundenbindungsinteresse euch eine freiwillige Rücknahme bei Neukauf einer höherwertigen Echtledercouch anbietet, käme auf euer Verhandlungsgeschick an.
G imager761
Rechtlich habt ihr da keine Handhabe.
Und was spricht deiner Meinung nach gegen §§ 119 Abs.2, 124, 142 BGB? Ein Eigenschaftsirrtum basiert doch meistens aus einer missverstandenen Kommunikation...
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Eigenschaftsirrtums könnte durchaus in Betracht kommen.
Das sehe ich ähnlich. Zwar denke ich nicht, dass eine arglistige Täuschung vorliegt, da ich keine bewusste Täuschung (= bewusste Fehlinformation über Tatsachen, bzw. bewusstes Verschweigen von Tatsachen) zu erkennen vermag. Ich war bei dem Gespräch nicht dabei, aber ich vermute, dass hier einfach nur "an einander vorbei" geredet wurde...
Allerdings dachte auch ich sofort an eine Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums. Diese würde ich durchaus aus realistisch betrachten - und auch als erfolgreich! Aber Achtung! Hierbei gilt es schnell zu handeln, denn das Gesetz sieht vor, dass die Anfechtung unverzüglich geschehen soll.
Wenn ihr euch erst absichern wollt, schaut mal beim Anwalt eures Vertrauens vorbei. Falls ihr schon sicher seid, dass ihr das Sofa so nicht wollt, teilt dem Verkäufer (dem Geschäftsführer des Ladens) dies mit. Am besten so, dass ihr im Zweifelsfall beweisen könnt. Oftmals kann man sich bereits mit dem Verkäufer einigen und kann sich die Kosten eines Anwaltes dann sparen ;-) Welchen Weg du letztlich gehen willst ist aber weiterhin deine Sache ;-)
Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ;-)
Hallo nochmal. Danke für die bisherigen Antworten. Ich hatte schonmal eine Antwort geschrieben sie wird aber irgendwie nicht angezeigt. Also nun nochmal. Wir sind hingefahren und wollten auch ein Sofa kaufen. Schnell hatten wir den Favoriten. Echtes Leder hätten wir toll gefunden. Der Preis haute uns allerdings um. Die Verkäuferin fragte dann ob wir Textilleder kennen. Wir verneinten. Sie erklärte, dass Textilleder eine Lederart wäre. Zwar nicht so hochwertig wie echtes Leder aber viel langlebiger als Kunstleder. Man würde auch hier nicht drauf schwitzen etc. Deshalb kauften wir. Fakt ist aber doch, dass Textilleder ein Kunstleder ist und das hat sie nicht erwähnt. Sie hat Textilleder als eine eigene Lederart angeboten. Und das stimmt ja so nicht. Und für Kunstleder haben wir definitiv zu viel bezahlt. Darum geht es. Das Sofa an sich gefällt mir ja trotzdem aber ich fühle mich betrogen und sehe dann noch, dass es ein Urteil vom OLG Hamm gibt das besagt, dass der Begriff Textilleder nicht gegenüber dem Verbraucher benutzt werden darf da er irreführend ist.
(...) und sehe dann noch, dass es ein Urteil vom OLG Hamm gibt das besagt, dass der Begriff Textilleder nicht gegenüber dem Verbraucher benutzt werden darf (...)
Was relevant wäre, wenn du aus dem Bezirk des OLG Hamm kommen würdest. Tust du es?
Desweiteren müsstest du beweisen, dass dieses Wort so gefallen ist und du dadurch getäuscht wurdest. Kannst du es? Zudem gilt zu beachten, dass in dem Urteil gegen Werbung mit dem Wort Textilleder geklagt wurde, nicht gegen Verkaufsgespräche, in denen das Wort benutzt wird. Gerade in dem Urteil des OLG Bamberg (Az: 3 U 219/11) sind zahlreiche Hinweise auf das UWG zu finden, was eben einen anderen Fall als den deinen abdeckt. Möglich, dass der Rechtsgedanke übertragbar ist, aber sicher ist das noch nicht.
Stellt sich nur die Frage, weshalb der "Richter" bei einer zivilrechtlichen Frage von einem Staatsanwalt redet...