Kann man erneut Jura im ersten Semester studieren, wenn man es davor bereits 1 Semester lang studiert hat?
Ich habe im SoSe letzten Jahres 1 Semester lang Jura studiert und es dann (aus persönlichen Gründen) abgebrochen. Im WiSe 2017 möchte ich jedoch erneut mit Jura anfangen, diesmal an einer anderen Universität. Ich habe im ersten Semester auch keine einzige Klausur geschrieben - nun stellt sich mir die Frage ob ich problemlos woanders wieder mit Jura anfangen kann, im ersten Semester.
3 Antworten
Ja, das geht problemlos (vorausgesetzt, dass du erfolgreich durchs Bewerbungsverfahren kommst).
Das ginge nur dann nicht, wenn du bereits eine Prüfung und alle möglichen Wiederholungsversuche versemmelt hättest und diese daher als endgültig nicht bestanden gewertet würde.
Wie schon gesagt wurde, würdest du in diesem Fall aber auf dem Papier nicht in ersten Semester starten, sondern wahrscheinlich im zweiten. Das ist aber in der Praxis egal, da du ja sowieso noch alle Prüfungen machen musst.
Frage aber sicherheitshalber noch bei der Studienberatung der für dich interessanten Unis nach, damit du keine Formalitäten für deinen Fall übersiehst.
Viel Erfolg!
Vielen Dank für den Stern!
Bereits studierte Semester im gleichen Studiengang werden angerechnet. Du würdest also im 2. Semester weiterstudieren. Das macht aber nichts, da Du dich in die Lehrveranstaltungen des ersten Semesters reinsetzen kannst und auch ggf. ausstehende Prüfungen des ursprünglichen ersten Semesters nachholen kannst. Unter Nutzung der "Überziehungssemester" kannst Du trotzdem noch ordnungsgemäß Dein Studium beenden. Unterschätz Jura aber nicht! Wie Du vielleicht schon gemerkt hast, muss man da sehr viel arbeiten, vor allem wenn man - was sehr ratsam ist - ein "Prädikatsexamen" machen will.
Ich habe es 4 Semster studiert. Bereue es.