Erneut Bafög nach Abbruch und Pause?
Hallo Zusammen,
Folgendes:
Zurzeit erhalte ich Bafög. Wenn ich nun mein Studium abbreche, nach dem 1. bzw. 2. Semester und später nach einem Jahr (z.B. einem FSJ) ein neues Studium in einem anderen Fach anfange, kann ich dann nochmal ganz ohne Probleme Bafög beantragen? Wenn ja, soll man dann einfach nochmal einen Erstantrag stellen?
Für jede Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
4 Antworten
Ja,
das ist möglich, solange du VOR Ende des 3. Semesters dein erstes Studium abbrichst.
Danach stellst du zwar einen neuen Erstantrag, musst aber auf FB1 angeben, dass du bereits Bafög vom Studentenwerk XY bekommen hast. In aller Regel musst du denen eine Begründung geben, warum du studium Nr. 1 abgebrochen hast. Der Abbruch bis zum Ende des 3. Semesters kann durch Neigungswandel begründet werden. danach bräuchtest du wichtige unabdingbare Gründe (zb Aufgabe des Sportstudium nach einem schweren Unfall)
Kannst du auch alles auf den Seite des Bafögamts nachlesen.
Steht doch auf deren Seite, bis spätestens nach dem 3.Semester und dann halt mit einer guten Begründung und einem absoluten Fachrichtungswechsel.
Hey Micha,
Ich kann dich beruhigen! Ich mache momentan genau das, was du vermutlich vor hast. Ich habe 2 Semester Psychologie studiert, bin damit allerdings extrem unzufrieden, und möchte lieber zur Medizin. Um meine Chancen zu erhöhen mache ich nun ein FSJ im medizinischen Bereich, um dann nächstes Jahr ins Medizinstudium einzusteigen. Die Exmatrikulation läuft und die Zusage vom DRK ist da.
Das Bafög-Amt habe ich auch kontaktiert. Du wirst ganz normal weiter gefördert, wenn du auch nach Pause mit einem anderen Studium beginnst. Wenn du den Studienabbruch mit Neigungswechsel begründst, ist das ja sogar noch im Sinne des Amtes, wenn du ein FSJ zur Orientierung machst, damit du nicht nochmals deinen Studiengang wechselst.
Lieber Gruß,
Chant
Wäre es nicht angebrachter diese Frage telefonisch zu klären, statt sich hier auf einen User XY und dessen Aussage zu verlassen?
Mir wurde gesagt, dass man nach dem ersten bzw. zweiten Semester, falls man dieses Studium abbricht und ein neues beginnt (was bei mir zutreffen wird), noch einmal BAföG beantragen darf. Spontan würde ich sagen, dass das FSJ genauso gewertet wird, aber: RUF DA AN!