Strafbar? Absichtlich eine Person über-/ anfahren!
Hallo zusammen, ich bin immer noch total schockiert! Die Schwägerin meines Mannes hat versucht meinen Mann zu überfahren! Er hat sich gerade noch auf den Rasen retten können! Mit Vollgas und quietschenden Reifen ist sie ihm ca. 10Meter nachgefahren, nach dem sie ihm den Mittelfinger gezeigt hat!
Angezeigt haben wir sie bereits. Ich als Ehefrau, die es mit eigenen Augen gesehen hat, reiche aber als einzige Zeugin nicht aus. Unsere Hoffnung ist nun, dass es einige des Nachbarn gesehen haben.
Worauf kann sie sich gefasst machen? Kann Sie überhaupt belangt werden? Ist allein der Versuch schon strafbar?
7 Antworten
MEn. ist es versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, sofern die 10m nicht auf eurem grundstück waren in Tatmehrheit mit Beleidigung. Beim Versuch, ob der strafbar ist, würde ich mal auf ja tippen.
Bei versuchter gefährlicher Körperverletzung bin ich ganz deiner Meinung. Die Tateinheit mit dem 315c wage ich mal zu bezweifeln - ob hier wirklich die Qualifikation nach (1) 1. b) ("in Folge geistiger Mängel" - da frage man den Psychologen) oder (1) 2. vorliegt (da kennen wir den Ort nicht), können wir nur vermuten.
Es gibt ja mindestes zwei Zeugen: Deinen Mann und dich. Warum sollte das nicht ausreichen?
Mein Mann und ich sind zwei Personen - meine Schwägerin hatte noch weitere 3 Personen aus ihrer Familie dabei, wovon alle sicherlich ihr beistehen werden und die Tat leugnen.
Worauf kann sie sich gefasst machen?
Hier liegt mMn eine versuchte gefährliche Körperverletzung nach StGB §224 vor:
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
"Gefährlich" deswegen, weil das Auto in diesem Fall als gefährliches Werkzeug einzustufen ist. Selbst wenn das der Staatsanwalt anders sieht, bleibt eine versuchte "normale" Körperverletzung übrig - und in beiden Fällen ist bereits der Versuch strafbar!
Das Strafmaß kannst Du dem o.g. §§ entnehmen, unter 6 Monaten (wahrscheinlich zur Bewährung) geht nichts...
Kann Sie überhaupt belangt werden?
Natürlich! Die beliebte Antwort "Aussage gegen Aussage" ist Humbug. Die Schwägerin ist in diesem Fall Beschuldigte, ist also nicht zu einer Aussage verpflichtet. Ihr beide seid Zeugen, d.h. zur Wahrheit verpflichtet (ansonsten StGB § 153 Falsche uneidliche Aussage - kann teuer werden!). Die Würdigung der Glaubwürdigkeit der Aussagen ist dann Sache des Richters, weswegen weitere Zeugen der Sache natürlich nicht schaden.
Ist allein der Versuch schon strafbar?
Wie gesagt: JA!
Die Straftaten heißen Nötigung, Drohung, versuchter Totschlag und Gefährdung des Straßenverkehrs. Wenn der Richter euch glaubt, dann ist das strafbar. Wenn Aussage gegen Aussage steht, gibts wohl trotzdem keine Strafe...
Wie hier schon gesagt, wenn das nicht strafbar wäre, hätte ich Angst auf die Straße zu gehen. Weil ja dann praktisch jeder vogelfrei wäre, der dir bisschen Angst machen will, und plant 1 Meter vor deinen Kniescheiben abzubremsen.