Kann man einen Eingliederungsvereinbarung widerufen,also rückgängig machen?
Ich weiß das man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben muss.Zwar wird dann der Verwaltungsakt zugeschickt,wobei man dann wieder eine Widerspruch einlegen kann.Kenne einen Fall von jemanden der diesen Eingliederungsvereinbarung (unter Druck) unterschreiben musste.Dabei ging es auch um eine Masnahme,die er auch bereit ist zu machen,aber den Rest des Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden ist.Außerdem dort nur von Pflichten die Rede ist,aber niemals erwähnt wird,welche Rechte man hat.Kann er jetzt diesen Eingliederungsvereinbarung wieder Rückgängig machen? Ist das möglich?Es heißt aber nicht,das er nicht um Arbeitsstellen bewirbt,das tut er.Er will nur nicht diesen Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.Außerdem steht auch dort,das man Sanktionen erhält,so man sich nicht an diesem Eingliederungsvereinbarung hält.Welche rechtliche Schritte kann er unternehmen?
7 Antworten
Er kann seine Energie darauf verwenden, das Ding zu widerrufen, um dann eine rechtlich saubere EV im Rahmen eines Verwaltungsaktes um die Ohren gehauen zu bekommen, bei er er sich wünscht, er hätte freiwillig unterschrieben.
Gegen einen VA kann er zwar einen Widerspruch einlegen, allerdings kostet das Nerven und wird fruchtlos sein, wenn der Vermittler auf Draht ist.
Ansonsten gilt nach BSG-Rechtsprechung (B 4 AS 13/09 R):
Dem Kläger steht kein subjektiv-öffentliches Recht auf den Abschluss einer individuellen Eingliederungsvereinbarung oder das Verhandeln der Beklagten mit ihm über seine Eingliederung und die Zuweisung eines persönlichen Ansprechpartners zu.
Eine Ve reinbarung ist ein Vertrag, der normalerweise nach Absprache zwischen zwei Parteien vereinbart wird. Wenn man ihn also unterschreibt, hat man die Bedingungen akzeptiert. Wenn er allerdings zu einer Unterschrift genötigt wird, könnte das sogar strafbar sein.
Ein Vertrag beinhaltet sowohl Pflichten aber auch Rechte.Aber in der EGV sind keinerlei Rechte darin enthalten für den Hartz IV Empfänger.Das Problem ist die meisten werden genötigt,wegen Androhung von Sanktionen,die sie dann erhalten.Und das ist strafbar,erstens wegen Nötigung und zweitens auch wegen Erpressung.Masnahmen die man macht,kann man eigentlich auch mündlich vereinbaren,ohne EGV.Durch die EGV entmündigt man den Hartz IV Empfänger.Und das darf in unserem Staate nicht sein,da wir immer noch unser GG haben und das steht über dem SGB.Es ist traurig,das das Jobcenter einfach über das GG sich stellt und meint noch im Recht zu sein.
Rechtliche wohl gar keine. Es ist noch nicht einmal ein sittenwidriger Lohn voranzustellen da er ja ohnehin nur 1,80 bekommt. Eventuell entstehen ja neu Sachlagen weil man doch ohnehin behauptet es boomt in Deutschland, warum soll da noch einer "umsonst" arbeiten gehen.Oder er widerruft genau aus diesem Grund, das die Arbeitsmarktlage sich ja entspannt hat und er durchaus auch ohne eine "Massnahme" eines Arbeitsplatzes auf dem 2. Arbeitsmarkt dann durchaus auch seine Suche auf dem 1. aufrecht erhalten will. Mit der Maßnahme wird er an dieser Chance gehindert. Diese Chance darf ihm nicht verbaut werden. ???
Soweit wie ich mich an meine letzte Arbeitslosigkeit erinnern kann sind dort aber neben den pflichten des bedürftigen auch dessen rechte sowie die pflichten/leistungen der AA verankert. über dies (Alles) wurde ich damals auch explizit mündlich belehrt.
Und immerhin erhältst du (er) leistungen und muss für diese leistungen auch etwas tun. tut er dies nicht ist mit sanktionen zu rechnen....
also ich finde (fand) das durchaus legitim so wie das lief...wenn man etwas haben will, muss etwas tun um in diesem fall diesen zustand schnellstmöglich zu beenden. und die wird schriftlich festgehalten.
wenn man ein problem damit hat, soll man es lassen und sich aus dem leistungsbezug abmelden...
dann entfallen auch pflichten und sanktionen
hmm... naja gut; wie schon oben erwähnt war meine arbeitslosigkeit nur eine übergangsphase und ich kann nicht großartig von erfahrungen mit beratern oder wie auch immer berichten... meine erfahrungen waren durchaus positiv...
ich möchte hier aber mal einen vergleich ziehen, der vllt ein wenig hinkt, aber ich erkenne klare parallelen: Arbeitsvertrag:
was bekommt man von seinem AG? Auch nicht soviel... Gehalt und Urlaub fällt mir als wichtigstes ein (das bekommt man auch vom Arbeitsamt... in ähnlicher fom)...Zusätzlich Krankenversicherung und so... (geht einen aber auch vom brutto flöten, also bezahlt das och nicht so wirklich der AG und das bezahlt das Amt auch)
was erwartet der AG? Leistung in Form von Arbeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung in allen Formen (von der Äußeren Erscheinung bis hin zum Arbeitsplatz), Verschwiegenheit (geheimhaltung, entwicklung etc.), gewissenhaftigkeit.... ich denke man kann das fortsetzen...
ich hab übrigens gerade mal meine alte eingliederungsvereinbarung rausgekramt:Pflichten:
- bewerbungen schreiben
- änderungen mitteilen
- auf termine des AA reagieren
- auf vermittlungsvorschläge bewerben
viel mehr finde ich auf die schnelle nicht bzw. einige punkte sind zusammengefasst...
was bekommt man?
- geld
- man kann sich für einen definierten zeitraum abmelden (stichwort: "urlaub")
- krankenvers.
- unterstützung in der stellensuche (kann man sich sicher streiten...)
- vermittlungsvorschlag (sinnhaftigkeit sicherlich auch umstritten)
wenn man sich an ein paar grundregeln hält ist da sicherlich auch ein vernünftiges miteinander möglich...man kann sich aber sicherlich auch vieles schlechtreden...
Du siehst es ein wenig falsch.Bei einem Arbeitsvertrag hast du Rechte die du einfordern kannst,da kannst du von einem E§ingliederungsvereinarung nur träumen.Du gibst somit deine Rechte ab.Geld hat nicht mit dem Eingliederungsvereinbarung zu tun.Das steht mir zu auch ohne diesen.Unterstützung von stellenangeboten und Vermittlungsvorschlag ist überhaupt nicht gegeben.Das Einzige was man bekommt ist endweder 1€ job oder Zeitarbeitsfirma.Das sind diese Aussichten.Und das nennt sich ein Jobcenter.Das ist eine Lachplatte kann ich nur sagen.Und man muss in oft sinnlose Masnahmen gehen,die dem Steuerzahler nur unnützes Geld kostet.Da werden Millionen von Gelder rausgeschmissen.Es wird getroht mit Sanktionen,wenn man den Pflichten nicht nachkommt.Es ist nichts anderes als ein Sklavenvetrag.Nehme mal jemanden,der eine Bewährungsstrafe hat.Der muss eine gewisse Auflage erfüllen.Und genauiso behandelt man einen Hartz IV Empfänger,als sei ein Strafttäter mit Bewährungsauflage,die er zu erfüllen hat.Im übrigen Bewerbung schreiben das kann ich auch ohne Eingliederungsvereinbarung.Früher ging das ja auch.Das hat nichts anders zu tun damit,um Kontrolle auszuüben.Wehe man hat eine Bewerbung zu wenig geschrieben,dann wird gleioch mit Sanktion getroht.Inzwischen kann man das Jobcenter nicht mehr Jobcenter nennen,sondern Sanktionscenter.Denn nichts anderes ist es.Ständig Angst haben keine Sanktionen zu bekommen.Ist das der Sinn des Jobcenters.Die Leute gefügig machen? Hat man das damals nicht auch bei den Juden gemacht? Der EGV widerspricht ganz klar den GG,weil es die Freiheit des Einzelnen einschrängt.Und das Jobcenter meint sich darüber stellen zu können.
naja, okay! ich denke ich muss die diskussion an dieser stelle beenden - nicht weil ich keine lust mehr habe, sondern vielmehr weil mir dazu die persönliche erfahrung fehlt...
ich bin nach wie vor der meinung das es mit ein wenig guten willen durchaus möglich sein kann, die Zeit der Arbeitslosigkeit (verhältnismäßig) gut zu überstehen.aber vielleicht hatte ich mit meinem damaligen betreuer ja auch nur glück, und bin nur ein einzelfall der mit der AA -im nachhinein betrachtet- super klar gekommen ist. Ich weiß es nicht.
Ich denke auch, das wenn man sich in der arbeitslosigkeit befindet nicht wirklich objektiv urteilen kann.Meckern und beschweren liegt ja sowieso in der Natur des Deutschen, dicht gefolgt von "der andere ist aber doch schuld..." aber ich glaube das ist ein anderer punkt. wir sind hier sowieso schon zuweit abgeschweift. Deine eigentliche Frage kann ich nämlich nicht beantworten.
PS: Wenn der EGV dem GG widersprechen würde, hatte sich das Bundesverfassungsgericht bestimmt schon mit dem Thema befasst, denn dann hätte mit ziemlicher Sicherheit schon wieder mal jmd. geklagt...
Viel Erfolg
Was ist daran so schlimm eine Massnahme zu besuchen wenn man eh arbeitslos ist? Ich denke mal er muss zu einem Bewerbungstraining oder ähnlichem. Ich denke wer vom Staat ´Geld bekommt weil er nicht alleine für seinen Unterhalt sorgen kann der sollte auch bereit sein an Massnahmen teilzunehmen. Sicher kann ihm die Leistung gestrichen oder gekürzt werden wenn er sich weigert daran teil zu nehmen. Andererseits hat er doch eigendlich eh nichts zu tun und kann vielleicht durch die Massnahme wieder eine feste Arbeit finden. Und das man nun mal auch gewisse Pflichten hat wenn man vom Staat unterstützt wird ist auch ganz klar.
auch hier vorsicht - muss man erstmal erleben sowas ...
letze maßnahme die ich hatte war "praktikum" .. als 27 jähriger (gelernter elektroinstallateur) in einer pc firma wo ich den aktuellen praktikanten "abgelöst" hatte und mir gleich klar war "arbeitsmissbrauch" ...
40 stundenwoche für ALG2 "lohn" - der betrieb hat sich über wasser gehalten durch "laufende" praktikanten - selbe tätigkeiten wie die pc techniker ABER ohne direkte berufserfahrung ... sprich man hat den selben job gemacht wie die pc techniker ohne überhaupt nachweisliche erfahrung zu haben, das amt hat sprittkosten finanziert etc. und man is aus der statistik raus und man muss keine weiteren eigenbemühungen vorweisen ...
so also soviel zu den "maßnahmen" .. klar hat man zeit als arbeitsloser - aber von den maßnahmen wird man meist "noch unfähiger" eine langfristige beschäftigung zu finden ...
und von den meisten jobs kann man weder sich selbst noch eine familie versorgen noch die renten oder krankenkassen bedienen...
die 1 euro jobs etc. oder jobs mit 5 euro stundenlohn ... leute davon geht die welt unter !!! warum haben wir die finanzkrise ? weil 1. zinsen sind geld was nicht existiert und so langsam kommt es ans licht weil "es ist kein geld mehr da" 2. weil es blind vermittelt wird in sachen jobs und die nebenkosten viel zu hoch; die löhne viel zu niedrig sind ...
die reichen stecken sich die taschen voll - und verschwendung seitens behörden wird nicht geahndet etc. korruption ist ein fester bestandteil der gesellschaft genau wie schwarzarbeit ... unsere eltern haben ausgesorgt damals - wir tragen es nun aus ... dazu umweltverschmutzungen, gesundheitsprobleme in einem maß außerhalb jeder kontrolle ... etc.
UND jeder kennt es aus der schule "wir sind verschuldet" unsere schulden sind so hoch dass man gar nicht mehr davon reden kann dass wir "geld für arbeitslose zahlen" weil WIR HABEN GAR KEIN GELD MEHR !! keiner von uns - wir haben lediglich "schulden" ... wir können den arbeitslosen kein geld zahlen (nur theoretisch) wir können nur noch "überall" kürzen ... so siehts leider aus - und man fragt sich auch noch "wenn wir bei der bank so viele schulden haben - staatsschulden - was macht die bank mit dem geld ? und wo ist das geld ?" gibts das geld überhaupt ? oder sind das die zinsen die nur "theoretisch" existieren ???
ein bauer mit einem acker, kann 100% ernte bringen ... leiht der bauer sich geld und zahlt zinsen z.b. 10% muss er ja grob 110% ernte erbringen nächstes mal ... aber hat schonmal wer versucht bei nem 100% acker 110% zu ernten ?????
Er weigert sich auch nicht und bemüht sich ernsthaft.Nur muss das nicht in einer EGV vereinbart sein,da darin keinerlei Rechte enthalten sind.Und jeder Vertrag(nichts anderes ist es auch) stehen Rechte und Pflichten drin,beider Parteien.Hier ist aber ein einseitiger Vertrag.Zum Vorteil des Jobcenter.Und das kann es nicht sein.Ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema Hartz IV beschäftigt und habe viel Recherchen gemacht und bin zur Erkenntnis gekommen und zur traurigen Wahrheit,das den Hartz IV Empfänger sehr viele Rechte genommen werden.Auch über das GG setzt sich das Jobcenter einfach hinweg.Das GG ist das höchste Gesetz und das steht über der SGB.
Das Problem ist und ich kenne viele Fälle,die tun sich auch bewerben.Das ist nicht das Problem.Sondern das Problem liegt darin,das es sich hier um einen einseitigen Vertrag handelt.Es steht wirklich nur von Pflichten drin.Wenn es ein Gesetz wäre,die Eingliederungsvereinbarung,so bräuchte man auch nicht zu unterschreiben.Ich selber weiß,dass man so gut wie keine Rechte vorgelesen bekommt,was aber auch Pflicht jedes Fallmanager ist.Die wird bewusst verschwiegen,damit man mit demjenigen machen kann was man will.Viele leiden unter den zu hohen Druck des Fallmanager und Unterwerfung.Viele sind dadurch psychisch krank geworden.Sie fühlen sich echt schikaniert von diesen.Es gibt nur wenige Gute davon.Habe viel Berichte gelesen,wie mit Leuten verfahren wird,als seien sie Sklaven.Noch nicht einmal mit Strafgefangenen wird so umgegangen.Habe sogar schon Äußerungen hören müssen,wo gesagt wird im Gefängnis geht es einem zehnmal besser.Man hat dort keine Druck mehr,keine Angst vor Hunger und das einem der Strom abgestellt wird und sogar obdachlos wird.Das sind rießige Ängste die dies Menschen haben.Und auch zurecht.Da fragt man sich zu recht wer wird eigentlich mehr bestraft,der Hartz IV Empfänger oder der Verbrecher im Gefängnis?