Kann man einen Ausbildungsplatz bei der Polizei einklagen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir auf diese Frage keiner eine konkrete Antwort geben kann, aber Meinungen und Tipps wären auch hilfreich. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein Freund von mir will unbedingt zur Polizei, das ist sein Lebenstraum. Er hat sich nun schon drei mal beworben und es hat bei jedem mal nicht geklappt. Beim ersten mal lag es daran, dass bei ihm ADHS diagnostiziert wurde und es bis vor nicht all zu langer Zeit noch nicht möglich war mit dieser Erkrankung bei der Polizei an zu fangen. Dies hat sich mittlerweile aber geändert und zwar (zumindest meines Wissensstandes nach), weil damals jemand seinen Ausbildungsplatz eingeklagt hatte, da er ADHS nicht als Kriterium ansah, dass eine Ausschließung zu folge haben sollte.
Daraufhin hat sich der Freund von mir wieder beworben, einmal bei der Landspolizei und einmal bei der Bundspolizei und beide male hat er den Einstellungstest nicht bestanden. Das liegt daran dass er eine Lese-Rechtschreibschwäche hat. Bei dem einen Testverfahren musste man ein Diktat schreiben, bei dem er zu viele Fehler hatte. Bei dem anderen bestand der Test auf den drei Teilgebieten Gedächtnis, Logik und Rechtschreibung. Er hatte hier in dem Bereich Gedächtnis die Note 1 , in Logik di Note 2 und in Rechtschreibung eine 5.
Jetzt ist mir die Idee gekommen, ob man es nicht vielleicht auch mit einer Klage versuchen könnte... natürlich ist das nicht die erste Wahl, aber Lese-Rechtschreib schwäche ist nichts, was man einfach durch Üben und Lernen in den Griff bekommt (er hatte damals sogar mit einer Erfahrenen Deutschlehrerin geübt). Ich finde es einfach nicht gerecht, dass man wegen so etwas aus dem Beruf ausgeschlossen wird. Vor allem, da heute alles auf dem Computer mit Schreibprogrammen läuft. Ich finde es auch gerade unfair, da er in den anderen Bereichen gut war und auch im Bereich Sport sehr gut, wenn er überhaupt erstmal für den Sporttest zugelassen werden würde.
Was meint ihr, ist es möglichen und sinnvoll es mit einer Klage zu versuchen? oder habt ihr vielleicht andere Ideen oder Vorschläge wie man die Sache angehen könnte?
17 Antworten
Die Einstellungsbedingungen werden jedes Jahr ein wenig geändert. Angepasst. Man hebt hier an und lockert da, je nachdem. Dabei spielen immer die Regeln zum Zeitpunkt des Testes eine Rolle.
Meine Tochter ist auch beim ersten Sporttest durchgefallen. Er enthielt noch den Standweitsprung. Den hat sie nicht geschafft. 2 Jahre später war der raus und sie hätte ihn geschafft. Das ist aber noch lange kein Grund, gegen die Entscheidung vom 1. Versuch zu widersprechen, denn da galt er.
Dein Freund entspricht nicht der Erwartungen an diesen Beruf. Da er es bereits mehrmals versucht hat, zeigt mir, dass es nicht irgendeine Laune der Einstellungskommission war, sondern er wirklich Defizite in mehreren Bereichen hat.
Man unterschätzt immer etwas die gute Absicht dieser Einstellungskommissionen. Die haben wirklich kein Interesse daran, jemanden einzustellen, der dem Anspruch nicht zweifelsfrei gewachsen ist. Sie haben auch keine Freude daran, jemanden rauszukicken. Sie sind einfach angewiesen, die Besten zu finden.
Land und/oder Bund investieren vom ersten Tag an eine Menge Geld in ihre Anwärter. Dabei entscheiden sie nach Bestenauslese. Etwas anderes ist auch kaum zu rechtfertigen, denn all das Geld kommt vom Steuerzahler. Der könnte mich recht fragen: Warum habt ihr mit dem/der angefangen und jetzt hunderttausende von € verbrannt, obwohl ihr euch gedacht habt, dass er/sie es nicht schafft.
Eine Lese-Rectschreibschwäche ist im polizeilichen Alltag der Worst Case. Sachverhalte müssen im bürokratischem Deutsch im Konjunktiv verfasst werden. Da haben manche mit Deutsch-Abi-Profil Probleme.
Einen erfolgversprechenden Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann man erheben, wenn man nachweisen kann, dass ein anderer Bewerben mit diesem Defizit im gleichen Auswahlverfahren eine Zusage erhalten hat.
Ansonsten bleibt nur der Klageweg, wo man aber wenig Chancen hat. Denn wenn ich dann eine Zusage erteile, wird oben erwähnter Widerspruch für eine Vielzahl abgewiesener Bewerber möglich. Unendliche Kosten für das Land/Bund - UNSER Geld. Da hat man die besten Anwälte, dies zu vermeiden.
Gruß S.
Es ist ja prima das er in den anderen Prüfungsbereicjen so gut angeschnitten hat, ABER:
Wenn es eine festgeschriebene zahl von Ausbildungsplätzen gibt, und einfach die anderen Bewerber BESSER waren, dann hätten DIE Grund zu klagen, wenn jemand mitvschlechterer Qualifikation einen Ausbildungsplatz bekommt, und die nicht!
Fakt ist: ad(h)s wird therapiert, u.a.medikamentös mit ritalin
Und schulisch kommt man betroffenen insoweit entgegen, das sie mehr Zeit für dieselben Prüfungen zur Verfügung gestellt bekommen ... bewertet wird dann gleich!
Bei der Polizei hat man diese Zeit nicht immer .., deshalb werden die auch genauso behandelt!
Warum sollte er also mit einer Klage durchkommen?
Solange er keine offizielle schwerbeschädigung hat und sich auf für 'normalen' Stellen bewirbt, muss er auch 'normale' Ergebnisse bringen...
Er kann es weiter versuchen, eine Klage führt zu nichts.
Der Einstellungstext bildet die vorausgesetzten Basisqualifikationen ab. Er hat den Test nicht bestanden - also ist er nicht geeignet.
Klagen hilft da wenig.
Gerade bei ADHS-lern ist die Impulskontrolle oft eingeschränkt (es gibt verschiedene Ausprägungen, dies gehört aber dazu) und ehrlich gesagt sollte man hier dem Menschen keine scharfe Waffe in die Hand geben.
Mein Sohn hat ADHS, daher weiß ich, wovon ich rede.
Der junge Mensch soll sich einen Beruf suchen, wo er seine Stärken ausleben kann und nicht seine Schwächen!
Rechtschreibung bei der Polizei ist schon wichtig, deshalb nimmt man zuerst die, die das beherrschen- und wenn dann noch Stellen offen sind auch vielleicht welche, die das nicht beherrschen.
Aber zuerst kommen die besseren dran, das entscheidet nicht dein Freund!
Übrigens - Satzzeichen können Leben retten!
Beispiel: Komm Opa essen.