Kann man eine Umsatzsteuer ID / Nr. bekommen ohne Gewerbe?!
Hallo allerseits
Folgendes: Ich betreibe 3D Moddeling seit einigen Jahren, auch Qualytativ Hochwertige objekte Nun möchte ich diese Objekte Verkaufen (Privatpersonen, Unternehmen oder auch Buchen lassen für Projekte) allerdings muss ich für die allermeisten und grössten Portalen eine UStId angeben nur habe ich diese als Privat Person nicht Dazu kommt da ich das nicht Beruflich machen möchte sonderen gelegentlich immer mal wieder (also Unregelmäßige einnahmen hätte) Möchte ich nun wissen ob es Funktioniert eine Steuer-Nr. zu beantragen um dieses dann so umsetzen zu können oder ob Steuer-Nr. gleichzeitig auch Gewerbe bedeutet Nochmal als Anmerkung: Ich würde das nicht im Gewerblichen aufwand betreiben!
4 Antworten
- Nach deiner Beschreibung betreibst du bereits ein Gewerbe, hast es bisher nur versäumt, anzumelden und die Einnahmen bei der Steuererklärung anzugeben !
- Es gibt im Gewerberecht keine Einkommens- oder Umsatzgrenze. Entscheidend ist, ob man Gewinne machen will ! wenn man Verluste macht, ist man trotzdem Gewerbetreibender.
- Eine Umsatzsteuer ID bekommen nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler (z.B. Architekten, Steuerberater, Anwälte etc.), Künstler und Landwirte. Was du machst, ist aber Gewerbe und als solches gem. § 14 GewO beim Gewerbeamt anzumelden. dann bekommst du auch vom Finanzamt die ID zugesandt.
Ja, auch ohne Gewerbe bekommt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27b UStG). Allerdings muss man beim Finanzamt als Unternehmer umsatzsteuerlich geführt werden (wofür ein Gewerbe jedoch nicht zwingend Voraussetzung ist, eine berufliche selbständige Tätigkeit hingegen schon; § 2 Abs. 1 UStG).
Eine UID bekommst Du nur als Gewerbetreibender.
Es spricht aber doch nichts dagegen, ein Gewerbe anzumelden...? Die Einnahmnen musst Du doch sowieso versteuern.
Dann hast Du Müll gehört.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird nachgefragt, wie hoch Du die Umsätze und den Gewinn schätzt.
Die Frage nach dem Gewinn dient dazu, zu überprüfen, ob eventuell Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und/oder Gewerbesteuer festgesetzt werden.
Die Frage nach dem Umsatz dient dazu, zu überprüfen, ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Auf www.finanzfrage.net gibt es einen guten Tipp zum Thema Kleinunternehmer.
nein kannst du nicht denn diese bekommst du nur wenn du ein Gewerbe anmeldest
Hmm stimmt schon aber korrigier mich bitte wenn du andere Infos hast
Muss ich nicht ein Mindest einkommen angeben ? Den wenn ja würde genau da das Problem sein da ich das ja absolut Unregelmäßig betreiben würde könnte ich auch keine genauen einkommens angaben machen
Meine ich habe da mal was zu gehört im zusammenhang mit Steuerprüfung e.t.c. das Anfang des Jahres immer geschätzt wird mit den einnahmen das des Finanzamt sagt Du verdienst so und so viel und wenn dieses schätz wert überschritten oder unterschritten wird das das finanzamt dann stutzig wird und man dann nachweisen muss wieso weshalb warum ?!