Kann man eine Strafe bekommen, wenn man in der Öffentlichkeit die Arschritze zeigt?
Manchmal zeige ich absichtlich meine Arschritze, da ich es geil finde, wenn andere dann auf mich schauen. Z.B. Bücke ich mich im Supermarkt mit meinen Jeans niedrig oder ich binde auf der Straße meine Schuhe, damit man meinen Po sieht. Kann man eine Strafe bekommen, wenn ich so tue, als ob es unabsichtlich wäre?
6 Antworten
Da du es absichtlich machst, ist das schon grenzwertig, aber noch kein öffentliches Ärgernis. Bis du es einmal zu oft gemacht hast............oder mal einer ein Cent-Stück einwirft.
Wäre das so, würden bei uns auf Arbeit alle längst im Knast sitzen ^^. Wenn sich da einer bückt oder in die Knie geht, sieht man ob der total mies geschneiderten Arbeitsklamotten fast schon wieder das Licht am Ende des Tunnels.
Zählt wahrscheinlich noch nicht als Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber lass es trotzdem sein! :D
also Junge und Mann schon ... als Mädchen erst wenn sie ziemlich alt sind (würde mal sagen über 50)
= )
Lass das nich sein das is Geil!!