kann ich für morddrohung ne strafe bekommen?
8 Antworten
Zitat:" en Tatbestand der Morddrohung kennt das deutsche Strafrecht nämlich nicht. Es ist vielmehr die laienhafte Bezeichnung einer Bedrohung nach § 241 StGB (Strafgesetzbuch), die eine bestimmte Zielrichtung hat. Wenn also jemand zur Polizei geht und um Schutz bittet, weil er eine Morddrohung bekommen hat, so wird die Ermittlungsbehörde lediglich wegen Bedrohung ermitteln. Auch ist fraglich, ob eine vermeintliche Morddrohung nicht vielfach eine bloße Einschüchterung ist oder auch nur aus einer Emotion, einem Affekt, heraus gesagt oder in sonstiger Art und Weise geäußert wurde. Eine Bedrohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, dessen Realisierung der Täter beeinflussen kann, oder bei der der Täter vorgibt, dieses verwirklichen zu können (BGHSt 16, 386). Es reicht aus, wenn der Bedrohte die Drohung als ernsthaft aufnehmen soll; es kommt nicht darauf an, ob der Täter sie ausführen will oder kann. Dagegen genügt die Mitteilung einer bloßen Möglichkeit noch nicht (OLG Koblenz NJW 2006, 3015). Auch im sozialen Kreis der Beteiligten übliche und dort als Großspurigkeiten verstandene Äußerungen, die nicht als objektiv ernst zu nehmende Verbrechensandrohung verstanden werden können, reichen nicht aus (Fischer, Strafgesetzbuch § 241 Rz. 3a). In einem bloßen "Ich bring Dich um!" kann streng genommen noch keine Morddrohung bestehen, weil die Konkretisierung für die besondere mordmerkmalsspezifische Begehungsweise fehlt. Für eine "echte" Morddrohung müsste der Täter dem Adressaten der Bedrohung beispielsweise in Aussicht stellen, auf besonders grausame Art getötet zu werden."
Hier mal was zur Information:
1. Wann macht man sich wegen Bedrohung strafbar?
Der Gesetzeswortlaut von § 241 StGB ist wie folgt:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe
stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Ebenso
wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht,
dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende
Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
2. Was ist ein Verbrechen?
Der Begriff des Verbrechens ist im Gesetz definiert. Verbrechen sind
Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder
mehr bedroht sind.
3. Was sind Voraussetzungen der Strafbarkeit?
Entscheidend ist, ob die ausgesprochene Drohung objektiv den Eindruck der
Ernstlichkeit erweckt und ob sie subjektiv von diesem Willen getragen
wird. Unwichtig ist, ob der Bedrohte tatsächlich glaubt, dass der Täter
die Drohung ernst meint. Ob letztendlich eine Verurteilung erfolgt,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere sind die
beteiligten Personen und die Umstände zu werten.
4. Welche Strafe droht mir?
Bei einer Verurteilung droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
5. Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?
Bei dem Tatbestand der Bedrohung handelt es sich nicht um ein Verbrechen,
so dass grundsätzlich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen
Geringfügigkeit möglich ist. Ob dies in Betracht kommt, hängt wieder von
den Umständen des konkreten Falles ab.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-bedrohung-stgb_024219.html
So, jetzt kennst du mal den rechtlichen Rahmen.
Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten, oder?
Ja sicher du bedrohst ja jemanden mit dem tod, verstehe soche fragen ehrlich gesagt nicht
Ja, kannst Du.