Haus ohne Gutachten verkaufen?
Mein Vater und seine Geschwister wollen das Haus ihrer Eltern verkaufen. Das Haus wird vom Sohn von Bekannten gekauft, die paar Häuser wohnen. Er kennt das Haus, war schon oft da zu Besucht.
Er ( der Käufer mit Frau) bestehen auch nicht auf einem Gutachten, sind mit dem Kaufpreis einverstanden. Meinen Eltern wird jetzt geraten, ein Gutachten zu machen, angeblich um sich abzusichern. So ein Gutachten von einem Sachverständigen kostet 2000 Euro und es dauert aber 6 Wochen, bis er erstellt wird.
Stimmt das? Lohnt sich ein Gutachten? Kann man sich nicht mit dem notariellen Kaufvertrag absichern, indem da der Satz steht, dass der Käufer den Zustand des Hauses kennt und im Falle der Entdeckungen von neuen Mängeln keine Beanstandungen machen wird.
Kennt sich jemand damit aus eigener Erfahrung aus?
7 Antworten
Der Käufer sollte sich absichern. Wenn er ohne Gutachten den Kaufpreis akzeptiert, dann verkauft.
Die Sachverständigen können auch einschätzen, ob der Preis für ein Objekt realistisch ist. Nicht immer ist dafür ein explizites Wertgutachten notwendig. Dieses ist aufgrund der speziellen Anforderungen meist aufwendiger und teurer als eine mündliche Einschätzung.
Du bist da auf einem falschen Dampfer. Das Gurachtwn dient auch dem Verkäufer.
- Ein Gutachten ist überhaupt nicht erforderlich.
- Mit einem Gutachten können deine Eltern sicher sein, dass der Kaufpreis nicht viel zu niedrig ist. Es wäre ja möglich, dass der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das Haus EUR 50.000 mehr wert ist, als jetzt vereinbart. Dann wären die EUR 2.000 eine kluge Investition. Wobei es ja noch nicht bedeutet, dass er aktuelle Käufer den Gutachterpreis zahlt.
Niemand muss für einen Immobilieverkauf ein Gutachten erstellen lassen. Aber wenn man es tut, weiß man zumindest, welcher Preis wirklich angemessen ist.
Ihr braucht das Gutachten NICHT - der Käufer braucht es. Ansonsten: gekauft wie besichtigt. Haftung des Verkäufers gibt es nur für arglistig verschwiegene Mängel - und diese Arglist muss nachgewiesen werden.
Wozu ein Gutachten seitens der Verkäufer?
Der Verkäufer ist verpflichtet alle ihm kenntlichen Mängel offenzulegen - nur er muss nicht nach Mängeln suchen.
Möchte der Käufer ein Gutachten - bitte schön - dann aber zu seinen Lasten.
....ein Gutachten ist das Beste um sich abzusichern.