Kann man eigentlich ein Land verklagen?
Folgendes:
Ist es eig. möglich ein ganzes Land zu verklagen? Bsp. wenn irgendeiner ganz Japan verklagen würde.. geht sowas?
Und ist es möglich, dass einer ein nicht mehr(!) existentes Land verklagt? wenn jemand bsp. 1954 in der UdSSR gefoltert wurde, mit einer Klage aber erst 2013 kommt, kann dieser jemand DANN NOCH die Udssr verklagen?
klingt banal und dumm, aber interessiert mich wirklich.
Danke
4 Antworten
Es gibt den internationalen Gerichtshof in Den Haag, dort werden z.B. Kriegsverbrechen und Verstöße gegen die Menschenrechte bestraft. Es können dort auch Klagen eingereicht werden.
interessant, danke
Das ist vom nationalen Rechtsweg des jeweiligen Landes abhängig.
In Deutschland wäre es durchaus möglich, aber es gibt Länder, in denen dieser Rechtsweg ausgeschlossen ist. Dazu gehört wohl sicher auch u. A. die ehemalige UDSSR.
Ja. Du kannst keine natürliche oder juristische Person verklagen, die es nicht mehr gibt.
Allenfalls könnte man in Fällen von solchen Kriegsverbrechen eine Entschädigungsklausel des jeweiligen Landes in Anspruch nehmen. In Deutschland z.B. gibt oder gab es das für Opfer derNS-Zeit. Das kommt natürlich auf das Land an.
Grundsätzlich kann man gegen Staaten klagen - nach internationalem Recht als auch zivilrechtlich. Wenn du Ansprüche gegen einen Staat gelten machen möchtest, der nicht mehr existiert, mußt du dich an dessen Rechtsnachfolger wenden.
Sicher geht es. Ein möglicher Fall wäre z.B. dass Griechenland die Bundesrepublik Deutschland auf Reparationskosten in Höhe von ca. 270 Mrd. € verklagt. Als Rechtsnachfolger von Nazideutschland wäre die Bundesrepublik haftbar.
Wenn TTIPP und Ceta wie ursprünglich geplant in Kraft träten, wären sogar Klagen von Unternehmen (vor privaten Schiedsgerichten) wegen entgangener Gewinne möglich.
warum ist dieser rechtsweg ausgeschloßen? warum könnte ich nicht Nazideutschland 2016 verklagen, wenn sie mich bsp. 1936 gefoltert haben? hätt ich dann einfach pech gehabt bei der anklage?