Kann man eigentlich ein Land verklagen?

4 Antworten

Es gibt den internationalen Gerichtshof in Den Haag, dort werden z.B. Kriegsverbrechen und Verstöße gegen die Menschenrechte bestraft. Es können dort auch Klagen eingereicht werden.


Rythym20 
Beitragsersteller
 29.10.2016, 05:04

interessant, danke

Das ist vom nationalen Rechtsweg des jeweiligen Landes abhängig.

In Deutschland wäre es durchaus möglich, aber es gibt Länder, in denen dieser Rechtsweg ausgeschlossen ist. Dazu gehört wohl sicher auch u. A. die ehemalige UDSSR.

Rythym20 
Beitragsersteller
 29.10.2016, 04:56

warum ist dieser rechtsweg ausgeschloßen? warum könnte ich nicht Nazideutschland 2016 verklagen, wenn sie mich bsp. 1936 gefoltert haben? hätt ich dann einfach pech gehabt bei der anklage?

Topotec  29.10.2016, 06:42
@Rythym20

Ja. Du kannst keine natürliche oder juristische Person verklagen, die es nicht mehr gibt. 

Allenfalls könnte man in Fällen von solchen Kriegsverbrechen eine Entschädigungsklausel des jeweiligen Landes in Anspruch nehmen. In Deutschland z.B. gibt oder gab es das für Opfer derNS-Zeit.  Das kommt natürlich auf das Land an.

Grundsätzlich kann man gegen Staaten klagen - nach internationalem Recht als auch zivilrechtlich. Wenn du Ansprüche gegen einen Staat gelten machen möchtest, der nicht mehr existiert, mußt du dich an dessen Rechtsnachfolger wenden.

Sicher geht es. Ein möglicher Fall wäre z.B. dass Griechenland die Bundesrepublik Deutschland auf Reparationskosten in Höhe von ca. 270 Mrd. € verklagt. Als Rechtsnachfolger von Nazideutschland wäre die Bundesrepublik haftbar. 

Wenn TTIPP und Ceta wie ursprünglich geplant in Kraft träten, wären sogar Klagen von Unternehmen (vor privaten Schiedsgerichten) wegen entgangener Gewinne möglich.