Kann man durch Zahlung von Krankengeld auch die benötigten 12 Monate des ALG 1 vollmachen?
Hallo,
bevor ich hier angefeindet werde:
Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren sehr hart als Vertriebsmitarbeiter und es geht mir nur darum,
meine Familie irgendwie so gut wie möglich abzusichern!!!!
Ich habe seit drei Monaten einen Job, befinde mich aber in der Probezeit und ich glaube nicht, dass ich die Probezeit überstehen werde. Vor dem Antritt des aktuellen Jobs war ich 6 Monate beschäftigt und vor dem Antritt 10 Monate arbeitslos (mit Bezug von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld).
Meine Fragen:
a.) Sollte mir gekündigt werden, bekomme ich dann durch meine Arbeitslosigkeit von 10 Monaten nur noch 2 Monate Arbeitslosengeld und danach Hartz 4? Ich habe gehört, man muß mindestens wieder 12 Monate in die ALV einzahlen, um wieder für 12 Monate ALG zu erhalten... ?! Zur Info: Meine Kündigungsfrist lautet 1 Monat, um 12 Monate voll zu machen, müsste ich bis 31.07.2011 durcharbeiten.
b.) Wenn ja: Kann ich das mit einer Krankschreibung (mit späterem Bezug von Krankengeld) vor der Kündigung hinauszögern und wird diese Zeit auf meine Einzahlungszeit in die ALV eingerechnet? Beispiel: 10 Monate gearbeitet + 2 Monate Krankschreibung = 12 Monate Einzahlung
c.) Sollte ich nach der Kündigung, aber innerhalb der Kündigungsfrist, krankgeschrieben werden (mit späterem Bezug von Krankengeld), wird dann irgendeine Zeit angerechnet?
Vielen Dank
2 Antworten
Nach 12 neuen Beitragsmonaten (dazu gehört der Bezug des Krankengeldes dazu, da diese beitragspflichtig ist), erwirbt man nur eine Mindestanspruch von neuen 6 Monaten. Das Krankengeld setzt nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung ein. Es beträgt 75 % des Bruttolohns gekürzt um die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Hallo,
diese Frage ist etwas unorthodox, aber ich verstehe, was Du meinst.
Angerechnet werden nur die Zeiten der Lohnfortzahlung, also maximal 6 Wochen, denn da werden Rentenbeiträge und Arbeitslosengeld, sowie KK weiterhin abgeführt.
Bist Du weiterhin krank, werden diese Beiträge nicht mehr abgeführt und nur minimale Werte fiktiv berechnet. Du erwirbst also keinen längeren Anspruch und riskierst in die Berufsunfähigkeit abgeschoben zu werden, wobei Du dann vermutlich noch schlechter da stehst. LG