Kann man durch Vereinbarung das BGB ausser kraft setzen?
8 Antworten
In Deutschland gilt grundsätzlich die sogenannte Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass man frei ist, wie man Verträge schließt. Das BGB stellt viele Regeln zur Verfügung. Man kann von diesen Regeln aber abweichen - wenn das beide Parteien einvernehmlich machen.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufvertrag gibt es Gewährleistungsrechte. Das heißt: Der Käufer hat bei mangelhafter Ware bestimmte Rechte (wie Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz). Nun können die beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) aber einen Vertrag schließen, in dem sie die Gewährleistungsrechte ausschließen. Dann gelten die entsprechenden Paragraphen des BGB nicht für diesen Kaufvertrag bzw. der Käufer kann sich nicht auf sie berufen.
Das gilt aber nicht für alle Regeln. Das BGB bezweckt nämlich oft den Schutz bestimmter Gruppen (zB Minderjährige, Geschäftsunfähige, Verbraucher, Mieter etc.) und hat auch Schutzmechanismen, die bei bestimmten Rechtsgeschäften greifen (zB Grundstückkauf). In diesen Fällen soll dieser Schutz nicht umgangen werden. Vereinbaren A und B, den Gundstückkauf ohne Notar über die Bühne zu bringen, so ist es völlig unerheblich, dass sich beide darüber einig waren - der Kaufvertrag ist wegen der mangelnden Form nichtig.
Es gibt im BGB also zwingende Regeln, die nicht einfach unter den Tisch fallen, es gibt aber auch Vorschriften, die der Gesetzgeber erfunden hat, um den Rechtsverkehr zu regeln, die aber von den Parteien auch abgeändert werden können (sog. Privatautonomie). Manchmal kann man an den Regeln direkt erkennen, ob sie geändert werden dürfen, manchmal erschließt sich das erst aus dem Kontext und dem Sinn und Zweck der Norm.
Ja,Haftungsregeln,Verkaufsregeln,Garantie,Gewährleistungen kann man ausschließen,als privater Gelegenheitsverkäufer.Aber dann muß es deutlich deklariert werden.In Ebay ist sowas oft Thema.Grundsätzlich kann man ein Gesetzeswerk nicht außer Kraft setzen.Wenn Du das versuchst ist es sittenwidrig,vertragswidrig oder strafbar.Beste Grüße
Das kommt darauf an, was genau du ausser Kraft setzen willst, das kann dann ganz schnell sittenwidrig oder unwirksam sein, je nach dem.
Grundsätzlich kann man durch Vereinbarungen, Verträge etc. eine gesetzliche Regelung nicht aufheben, es sei denn der entsprechende § im Gesetz läßt das ausdrücklich zu.
Ein gesamtes Gesetzwerk ist nicht durch Vereinbarungen/Verträge veränderbar.
Zumindest im BGB läuft es eher andersrum: Paragraphen sagen ausdrücklich, dass man von dieser Regelung keine abweichende Vereinbarung treffen darf. Bei allen §§ die eine derartige Regelung nicht enthalten kann man daher darüber nachdenken, ob diese dispositiv ist.
Das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Viele Dinge lassen sich in der Tat durch individuelle Vereinbarungen abweichend vom BGB regeln.
Das BGB komplett ausschließen, funktioniert jedoch nicht.