Welche Möglichkeiten habe ich gegen ein Unternehmen vorzugehen welches sich weigert meine durch ein Vorstellungsgespräch entstandenen Fahrtkosten zu erstatten?
Unternehmen welche Bewerber einladen sind laut Artikel 670 BGB dazu verpflichtet Fahrtkosten von Bewerbern zu erstatten. Was kann man tun wenn ein Unternehmen nicht auf Mails diesbezüglich reagiert?
8 Antworten
Wenn der Betrieb die Erstattung nicht im Voraus ausgeschlossen hat, muss er zahlen. Du könntest den Betrieb schriftlich (per Einschreiben) auffordern, die Kosten zu überweisen und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, falls die Frist nicht eingehalten werden sollte.
Wenn der Betrieb dann nicht zahlt, bleibt Dir wohl nur der Rechtsweg. Ob sich der lohnt, hängt von der Höhe der Fahrtkosten ab.
Du solltest Dir aber vorher gut überlegen, ob Du wirklich soweit gehen möchtest. Evtl. möchtest Du doch irgendwann einmal in diesem Betrieb oder bei einem der Geschäftspartner arbeiten. Ein Rechtsstreit macht sich da nicht so gut.
Wenn Dich das Unternehmen vorher nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass Du keine Kosten erstattet bekommst, dann hast Du ganz klar ein Recht auf Erstattung der Fahrtkosten.
(Das ist übrigens für Arbeitgeber geschrieben)
Wenn sich die Firma bezüglich der Erstattung taub stellt bleibt Dir allerdings nur der Rechtsweg und das kann mühsam werden.
"Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet." § 670 BGB
Das läßt sich auf Vorstellungsgespäche anwenden? Sind die "ein Auftrag"? Und ist der Bewerber ein Beauftragter?
So werden Gesetze ausgelegt und verdeutet . Dank einer Politiksorte !
so schauts aus
Meines Wissens nach sind sie dazu nicht verpflichtet - bei vielen steht auch angegeben, dass sie es nicht übernommen. Und auch wenn es nicht dran stand, ernsthaft? Wenn du kilometerweit fährst, dann weil das Unternehmen dir scheinbar wichtig war. Und hast du jetzt eine Absage bekommen und bist sauer auf die? Falls du noch gar keine Rückmeldung bekommen hast, dann macht dieses Vorgehen auch eher eine Absage daraus... Finde das etwas sehr kindisch jetzt gleich rechtlich dagegen vorgehen zu wollen O.o
sie sind sehr wohl dazu verpflichtet wenn sie es nicht vorher explizit ausgeschlossen haben die fahrtkosten zu übernehmen, was sie nicht getan haben! es geht hier um 2x90 sowie einmal 180€. das ist nicht gerade wenig für arbeitssuchende jugentliche. ich mache das auch nur bei unternehmen welche sich sehr unprofessionell verhalten haben.
Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten
https://www.mahngerichte.de/de/antrag-auf-erlass-eines-mahnbescheids.html