Was gibt es rechtliches bei der Vermietung einer Wohnung für Kryptowährung zu beachten?

4 Antworten

Erlaubt ist in dem Fall, womit beide Parteien einverstanden sind.

Lässt du dich in Wertpapieren bezahlen, lässt sich die jährliche Mieteinnahme in Euro errechnen, gleiches gilt für Gold, Öl , Orangensaft und bitcoin. Selbst Dienstleistungen oder Sex lassen sich in Währung umrechnen.

Allerdings wird der Vertrag bei Sex als Bezahlung sittenwidrig und die sich daraus ergebenden Rechte sind nicht einklagbar.

Konrad496 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 23:46

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ist in Deutschland für Wohnraumüberlassung erheblich eingeschränkt, beispielsweise in § 558 Abs 3 BGB.

Selbst in den aufgezählten Gegenleistungen bestehen weitere Unterschiede. Dienstleistungen können für § 573 Abs 1 BGB qualifizieren, Orangensaft nicht.

@RudiRatlos67: Kannst Du richterliche Referenzurteile angeben? Du sprachst von § 138 BGB im Hinblick auf Sex. Davon verstehe ich nichts, empfinde die Vorstellung aber als hinreichend abstoßend, dass ich derartige Rechtsprechung gutheißen würde.

Das scheint viel allgemeiner als der § 5 WiStrG.

Du musst Mieteinnahmen beim Finanzamt versteuern. Das wird mit Kryptowährung wohl nicht klappen.

Stefan1248  22.07.2020, 22:54

Das ist kein Problem. Die erhalte Krypotwährung wird dann entsprechend in Euro umgerechnet

Konrad496 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 22:56

Das ist kein wirkliches Problem, da sich für die Kryptowährungen Vergleichswerte zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ermitteln lassen. Wenn man die als Vermieter nicht protokolliert, wird ggf. geschätzt und das kann sehr teuer werden. Aber dann ist man wirklich selbst schuld.

InspectaChillr  22.07.2020, 23:04
@Konrad496

Das kann aber auch nach hinten losgehen. Denn wenn die Krypto zum Mietzeitpunkt niedriger ist als zum Zeitpunkt, an dem der Finanzbeamte den Kurs umrechnet, zahlst du vielleicht drauf. Ich vermiete meine Wohnung ja auch nicht für 3 Apple Aktien 😀

Konrad496 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 23:27
@InspectaChillr

@InspectaChillr Ob das im Binnenverhältnis eine *gute* Idee ist, war nicht die Frage und hängt von vielen Parametern, insbesondere der konkreten Kryptowährung ab.

Privater Wohnraum ist in Deutschland weiter reglementiert. Diese Frage ist juristischer Natur und nicht wirtschaftlicher.

verreisterNutzer  22.07.2020, 23:30
@InspectaChillr

Es wird der Wert zum Zeitpunkt des Zahlungseingang zugrunde gelegt.... Also auch kein Problem.

Du kannst die Miete in jeder Währung vereinbaren - auch Gold und Obstkörbe. Wir haben Vertragsfreiheit. Aber natürlich kannst Du damit gesetzliche Einschränkungen nicht umgehen, z.B. die Bestimmungen der Mietpreisbremse.

Für jeden Monat, in dem die Mietzahlung in Drittwährung zum Tageskurs umgerechnet die maximal erlaubte Miete übersteigt, kann der Mieter eine Rückzahlung verlangen. D.h. Deine Chancen für zusätzliche Kursgewinne sind begrenzt.

Deine Risiken von Kursverlusten sind dagegen unbegrenzt. Gerade eine Kryptowährung wie Bitcoins sind extrem spekulativ, sie sind allein von der Psychlogie der Marktteilnehmer bestimmt, und da sie weder irgendwo offizielle Währung sind noch irgendein Sach- oder Nutzwert dahintersteht, kann es genausogut sein, dass Bitcoin ins Bodenlose fallen und den Verfall nichts und niemand aufhält.

Also wäre es wirtschaftlich keine gute Idee. Und die Steuererklärung wäre wohl auch etwas aufwändiger.

Falls Du die Kryptowährung in Erwägung ziehst, um die Miete an der Steuer vorbei einzunehmen und Du über Kryptowährung die Zahlungsströme verschleiern willst: Auch das ist keine gute Idee. Erstens ist der Vorteil schon dadurch begrenzt, dass Du dann auch die Kosten nicht absetzen kannst und die Abschreibungsmöglichkeiten verlierst, und außerdem hast Du ein ziemlich großes Problem, wenn Dir der Fiskus auf die Spur kommt. Und damit machst Du Dich abhängig (bis hin zur Erpressbarkeit) vom "Wohlverhalten" des Mieters.

Konrad496 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 14:16

OT: Verschleierung ist auf diese Weise weder technologisch sinnvoll noch ideologisch vertretbar. Wir wissen alle, dass eine öffentliche Blockchain dazu untauglich ist.

Für wen haltet Ihr einen unbekannten Fragesteller? Ich bin nicht persönlich angegriffen, weil nicht persönlich gemeint. Aber enttäuscht, dass bei Kryptowährungen gleich kriminelle Assoziationen kommen. Das hat mit der Kernidee einer Kryptowährung wenig zu tun.

BTT: Beispiel Mietpreisbremse: Ich bin mir bewusst, dass ein uneingeschränkter Vertrag in einer Kryptowährung vermutlich nach § 573 Abs 4 BGB ungültig wäre.

ür jeden Monat, in dem die Mietzahlung in Drittwährung zum Tageskurs umgerechnet die maximal erlaubte Miete übersteigt, kann der Mieter eine Rückzahlung verlangen.

Wo ist die Miete überhaupt reglementiert? Mieterhöhungen (auch im Zuge von Neuvermietungen) sind reglementiert.Aber sonst? Das macht die Angelegenheit komplizierter als eine Begrenzung auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Du kannst einen Mietvertrag auch in Krypto-Währung abschließen. Du müsstest aber erst einmal jemand finden, der sich darauf einlässt.

Ein Mieter müsste dann ja seine Miete jeden Monat neu berechnen. Der wüsste ja nicht was ihn die Wohnung im nächsten Monat kostet.

Konrad496 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 14:26

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ist in Deutschland für Wohnraumüberlassung erheblich eingeschränkt, beispielsweise in § 558 Abs 3 BGB.

Ob der Mieter seinen Privathaushalt in Euro oder in einer Kryptowährung bilanziert, ist nicht Angelegenheit des Vermieters und nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses.