Kann man die Kündigung der Wohnung zurückziehen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Laesst sich ergooglen.

 

  • Rufen Sie Ihren Vermieter an und fragen Sie nach, ob er schon einen Nachmieter gefunden hat.1
  • Falls er noch keinen Nachmieter gefunden hat, erklären Sie ihm, dass Sie die Wohnungskündigung zurücknehmen bzw. das alte Mietverhältnis wiederherstellen möchten. Teilen Sie ihm mit, dass Sie noch keine Wohnung gefunden haben und Sie weiterhin in Ihrer alten Wohnung wohnen bleiben möchten, bis Sie eine neue Wohnung gefunden haben. 2
  • Schlagen Sie Ihrem Vermieter vor, dass Sie ihm gerne die Arbeit nach der Suche eines Nachmieters für Ihre jetzige Wohnung abnehmen würden, um ihn zu entlasten. 3
  • Da Ihre Wohnungskündigung bereits beim Vermieter eingegangen und somit wirksam ist, müssten Sie nun ein Schreiben aufsetzen, indem Sie um die Fortführung des Mietverhältnisses bitten. Fügen Sie eine Einverständniserklärung des Vermieters bei, die er Ihnen unterschrieben zurückschicken soll. Alternativ könnten Sie einfach einen neuen Mietvertrag mit Ihrem alten Vermieter abschließen. In beiden Fällen ist rechtlich ein neuer Vertrag geschlossen worden, auch wenn im Grunde nur das alte Mietverhältnis wieder hergestellt wird.4

Jede Kündigung sollte wohl überlegt sein, denn eine einseitige Rücknahme einer Kündigung ist ungültig.

 

Q: http://www.helpster.de/wohnungskuendigung-zurueckziehen-so-machen-sie-es-richtig_13776#zur-anleitung

 

Das ''Neuer Vermieter'' & ''alter Vermieter'' muss man sich in dem Text wohl selber denken. ^^

tobi1970  29.04.2011, 20:10

Klarer Fall:Beste Antwort und verdient.DH

Goldfasan  29.04.2011, 20:15
@tobi1970

unter menschen reicht es auch, wenn der vermieter die kündigung vernichtet...

anitari  29.04.2011, 20:40
@Goldfasan

unter menschen reicht es auch, wenn der vermieter die kündigung vernichtet...

Unter Menschen vielleicht, aber nicht unter Vertragspartnern.

Was ist wenn der Vertragspartner Mieter es sich doch wieder anders überlegt?

winkelmann1 
Beitragsersteller
 30.04.2011, 10:36
@tobi1970

Das meine ich auch.

Du kannst sie so ,schriftlich ,zurücknehmen.Du erhälst dann eine Bestätigung das diese Kündigung ersatzlos gestrichen wurde..Für diesen Fall.

du hast keinen anspruch darauf...

 

es geht immer und nur, wenn der vermieter zustimmt..

 

also ruf ihn an und frag ihn oder schreib: du würdest/möchtest gerne deine kündigung vom.....zurückziehen. sollte dies auch in ihrem interesse liegen, so bitte ich sie mich kurzfristig schriftlich/telefonisch unter blabla... darüber zu unterrichten....

wenn sie noch nicht vermietet ist und wenn du die kaution noch nicht zurückbekommen hast dann ja

 

Am besten ist es wenn du ihn anrufst/mit ihm persöhnlich redest

Red doch einfach mit Deinem Vermieter. Wenn er noch keinen neuen Mieter hat und Euch nicht unbedingt lossein möchte, wird er sicher nichts dagegen haben, wenn Ihr bleibt.