Kann man das Sozialamt ANZEIGEN wenn man ständig Schikaniert wird von denen? ich bin Psychisch Krank und bekomm Grundsicherung? jedoch ständig andere beträge?
5 Antworten
Es kommt halt auf jeden genauen Sachverhalt an, es gibt schon juristische Möglichkeiten.
Die unterschiedlichen Beträge können natürlich auch ein Fehler sein, hast du dich mit denen mal in Verbindung gesetzt?
Die juristischen Möglichkeiten, welche der FS meinte, sind rein strafrechtlicher Natur, da es den Straftatbestand der Schickane im StGB nicht gibt, gibt es da auch keine Tat.
Es gibt im BGB den §226, Schikaneverbot, aber der trifft auf ihn nicht zu da ihm durch die Ausübung des Rechtes aus dem Sozialgesetzbuch XII durch das Sozialamt kein Schaden entsteht sondern er Leistungen daraus bezieht.
Ein Prozeßkostenzuschuß wird er wohl für eine solche abstrakte Klage ebenfalls nicht erhalten, Geld für einen Anwalt wird er nicht haben.
Bei der mageren Beschreibung ist eine Antwort unmöglich.
Strafrechtlich gibts aber vermutlich keine Möglichkeit, wobei das auch überhaupt nicht nützlich ist. Ich seh da aber keinen Straftatsbestand.
Allenfalls möglich wäre eine Zivilklage vor einem Sozialgericht, aber auch das lässt sich wegen fehlender Informationen nicht beantworten.
"Ständig andere Beträge" ist ein wenig arg dürftig, auch für deine empfundene Schikane.
Such dir einen Beratungsverein (musst du vor Ort selber klären, eventuell bietet die Caritas so etwas an), der dir bei deinem Problem hilft, oder such dir einen Anwalt. Dazu benötigst du Prozeßkostenhilfe, die gibts formlos bei deinem Amtsgericht. Formular kann man im Inet runter laden, abgeben musst du persönlich. Isst das genehmigt, gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl.
Nein, den Straftatbestand der Schikane gibt es nicht.
Die werden ja einen Grund für die unterschiedlichen Beträge haben, dies wird dir normalerweise in einem Schreiben mitgeteilt.
Man merkt, dass bei dir irgendwas nicht stimmt. Vielleicht fragst du erstmal nach, warum die Beträge differieren, bevor du dich lächerlich machst. Das könnte ja Gründe geben.