Wie verwertbar ist ein deutsches Jurastudium, wenn ich in die Schweiz auswandern möchte?
Guten morgen,
ich bin jetzt 21 und studiere im fünften Semester bisher ziemlich erfolgreich (jede Klausur über 10 Punkte) Jura in Berlin. Ich war schon häufiger und über längere Zeit in der Schweiz und deswegen überlege ich mir schon ein wenig, wie ich in die Schweiz auswandern könnte. Dass ich dort allein mit dem deutschen Juraexamen nicht als Staatsanwalt oder Richter tätig sein kann ist mir klar. Deswegen würde ich dort noch ein Jurastudium in Erwägung ziehen. Könnte ich unter dieser Voraussetzungen meine Kenntnisse im deutschen Recht vielleicht bei einer speziellen Firma verwerten?
Ist hier rein zufällig jemand, der jemanden kennt, der in Deutschland ein Jurastudium abschloss und dann in die Schweiz auswanderte?
4 Antworten
Alle Infos die du brauchst, findest du unter http://www.lalive.ch/data/publications/beh_Article_Revue_de_l_Avocat_6_7_2005.pdf
Danke!
Ich denke, die beste, schnellste und richtigste Antwort bekommst du von der Schweizer Botschaft in Berlin oder einem Schweizer Konsulat in deiner Nähe. Alles Gute und viel Erfolg ! :-)
Danke sehr! :)
Ich hoffe, das der Pfeil nach oben der neue DH ist (war hier schon ziemlich lange nicht mehr ^^).
Sehr gerne! Ich kenne mich mit den Pfeilen auch nicht aus, aber egal! :-))
Grds. sollte es kein Problem sein, da wir als direkte Nachbarn der Schweizer ausreichend Kanzleien auf beiden Landesseiten haben, die sich fachlich auf das jeweilige Recht des anderen Landes spezialisiert haben. Dort könnte man in jedem Fall arbeiten und auch die ganzen Big Player haben Interesse an Anwälten mit Wissen, um die jeweiligen Landesrechte.
Das kann man sogar als großen Zusatzpluspunkt auslegen, da du mit einem deutschen und schweizerischen Rechtswissen natürlich deutlich attraktiver für z.B. Montblanc, Credit Suisse, etc. bist
Danke auch dir!
Es ist in der Schweiz wie in Deutschland. Nach dem universitären Abschluß als Master braucht es eine weitere spezifische Prüfung, so wie in Deutschland das 2. juristische Examen um als Anwalt, Richter, Notar etc arbeiten zu können. Der Master aus Deutschland reicht also für eine juristische Tätigkeit in einer Firma.
Falls die Datei nicht aufgeht, weils ein PDF-Link ist, das Dokument heißt "Die Freizügigkeit europäischer Anwälte in der Schweiz" - Google einfach danach.