Bafög abmelden aber immatrikuliert bleiben?
Hallo,
Befinde mich grad im 2.Semester und beziehe Bafög. Ich weiß nun mit sicherheit, dass ich dieses Studium nicht beenden will und möchte dementsprechend mein Bafög kündigen.
Das Problem ist, dass ich das Angebot auf ein Ferienjob (speziell für Studenten) erhalten hab, um den anzunehmen müsste ich immatrikuliert bleiben.
Und wenn ich das richtig verstanden hab, muss ich das vom Ferienjob verdiente Geld sofort dem Bafög amt zahlen wenn ich dieses nicht abmelde und wenn ich mich erst ende des Semesters exmatrikuliere könnte das Bafög Amt Verdacht auf Missbrauch schöpfen.
Gibt es also eine Möglichkeit Bafög abzumelden ohne mich exmatrikulieren zu müssen?
2 Antworten
Man meldet doch nur das Bafög ab und nicht das Studium.
Neee, warum sollten sie? Denen ist völlig egal, womit du dann dein Geld verdienst.
Hallo,
nein, weil sonst jeder sich von Bafög z.B. in den Semesterferien "abmelden" würde und dann Kohle scheffelt.
Das ist wie 10 Monate im Jahr Hartz4 erhalten, 2 Monate arbeiten und Geld verdienen und dann wieder Hartz4 beantragen.
Du wirst das überzahlte Bafög dann einfach zurückzahlen müssen. Rechne dir aus, ob und welchen Mehrwert du vom Ferienjob hast.
Vielen Dank für die Antwort erstmal, der Hauptgrund dafür dass ich Bafög abmelden möchte ist ja dass ich den Studiengang definitiv beenden möchte und spätestens im Sommer was anderes studieren möchte. Mit dem Ferienjob hatte ich vor mich dann die nächsten Monate über wasser zu halten, weil wenn ich weiterhin Bafög beziehen würde obwohl ich eh schon weis dass ich das Studium abbreche und die das herausfinden, mache ich mich des Missbrauchs schuldig oder?
Deshalb bin ich etwas ratlos wie ich nun vorgehen soll…
Solange du noch eingeschrieben bist, gilt der BWZ von Bafög.
1) Du exmatrikulierst dich. Willst du nicht wegen Ferienjob, der nur als eingeschriebener Student geht.
2) Du bleibst eingeschrieben, dann zählt auch der BWZ von Bafög weiter.
Du hast dann eigentlich nur die 2 Möglichkeiten.
1) Du kannst fragen, ob das auch anderweitig geht, wenn du z.B. als ausbildungssuchend gemeldet bist
2) Du musst dann eben das zu viel bezahlte Bafög zurückzahlen. Ob sich das lohnt kommt drauf an, wie viel Bafög du monatlich bekommst und wie hoch dein Verdienst sein wird.
aber fragen die nicht nach einer Exmatrikulationsbescheinigung?