Darf der Nachbar wochenlang unter Staub und Höllenlärm in seinem Garten Steinplatten schneidet.?
Seit mehreren Wochen schneidet der Nachbar (ungef. 5 Meter Abstand), von Früh bis Spät Steinplatten in seinem Garten. Es ist Zweimal nicht möglich den eigenen Garten oder die eigene Terrasse zu benützen, einmal wegen des unerträglichen Lärms und zweitens wegen des Staubs. Wir haben überhaupt nichts von dem schönen Wetter, weil wir müssen zu Hause bleiben, sogar mit geschlossenen Fenster. Ist das erlaubt in Wohngebieten so einen Lärm und Staub zu produzieren? Danke für eure Ratschläge.
11 Antworten
Schwierige Frage. Natürlich darf z.B. für den Umbau des Gartens oder der Terasse auch über mehrere Wochen "Lärm" gemacht werden. Diese Belästigung musst Du wohl hin nehmen. Der Staub könnte allerdings ein Problem werden. Evtl. muss der Nachbar für eine Reinigung sorgen. Wenn es sich um Mietwohnungen handelt könnte auch der Vermieter wg. der Belästigung angesprochen werden -> Zwecks Mietminderung für die Zeit.
Hier würde ich allerdings einen Experten fragen.
Also den Lärm darf er nur von bestimmten Zeiten an machen. Es gibt ja Ruhe Zeiten usw. Was die Staubbelastung angeht. Wenn es so stark ist, das ihr ihn einatmet und davon husten müsst etc. Dann ist es nicht erlaubt, da es klare Regeln dazu gibt!
Wie wäre es denn mal mit eurem Nachbar darüber zu sprechen?
Wenn er sich an die Ruhezeiten hält, dann darf er natürlich schon den Tag mit der Sache verbringen. Aber wenn Du an die frische Luft möchtest, dann gehe doch und helfe dem armen Kerl. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Du musst nicht zu Hause rum hocken und Dein Nachbar ist schneller mit der Arbeit fertig.
Wieso ist der Kerl arm? Weil er sein Anwesen vergrößert? Wieso soll ich ihn umsonst helfen und mich abmühen? Um im Staub und Höllenlärm an die frische Luft zu sein? Damit er schneller fertig wird? ???? Ich habe, Gott weiß, etwas besseres zu tun.
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Er muss die Ruhezeiten einhalten.
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Wenn es bei euch (5 Meter weiter) eine gewisse Lautstärkegrenze überschreitet (120 db, wenn ich richtig informiert bin), dann macht er sich wegen lärmbelästigung Strafbar.
Aber wieso sprecht ihr ihn nicht einfach mal darauf an ? Und was den Staub angeht, würde ich mal beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen.
Es gibt gesetzliche Ruhezeiten: IdR. 12-15 Uhr und 22-6 Uhr. Erkundige Dich bei Deiner Stadtverwaltung und informiere das Ordnungsamt.