Kann man bestraft werden ohne beweise?
Mir wird eine Straftat vorgeworfen, jedoch sagt der einzige Zeuge (Die einzige Person die nicht als Täter dargestellt wurde) das wir nicht getan haben. Trotzdem werden die Ermittlungen weiter geführt und ich wurde in eine vorladung bei der Polizei gebittet. Kann man jmd bestrafen ohne beweise und wenn die Zeugen Aussage nicht dem entspricht was das Opfer sagt?
Wichtig zu erwähnen ist noch das Der einzige Zeuge der Cousin des Opfers ist.
6 Antworten
Zeugenaussagen sind auch eine Form der Beweiserhebung.
Grundsätzlich ist es immer vom Einzelfall abhängig, ob man eine Aussage bei der Polizei machen sollte oder nicht. Zwar kann man durch eine Aussage vielleicht schon die Anklage verhindern, allerdings hat jede Aussage auch ein gewisses Risiko. Alles was du sagst, kann gegen dich verwendest werden. Verweigerst du die Aussage darf das nicht zu deinen Ungunsten ausgelegt werden. Du kannst auch immer noch vor Gericht aussagen. Sehr vorteilhaft ist es, wenn man aussagt, vorher Akten Einsicht gehabt zu haben. Nur so weiß man, was die Ermittlungsbehörden gegen einen in der Hand haben und kann entscheiden, ob und wann eine Aussage Sinn macht.
Kann man jmd bestrafen ohne beweise
Nein, kann man nicht und wird man auch nicht.
Gehe nicht zu der Vernehmung und mache zunächst keine Aussage zur Sache, bei niemandem.
Schwer zu sagen.. das wird aber erstmal eine weile dauern bis was kommt. Warscheinlich wird dies aber fallengelassen muss es aber auch nicht.. ich hab seit 2 jahren noch was wegen verstoß gegen das waffengesetz offen.. bei der vorladung wurde alles erklärt aber noch nix fallen gelassen.. warscheinlich wird es genau das selbe bei dir sein
Es dauerte auch 8 Monate bis mir überhaupt mitgeteilt wurde das gegen mich verhandelt wird.
bist Du jetzt Beschuldigter einer Straftat nach diesem Schreiben? Oder sollst Du eine Zeugenaussage machen? Bei einer Zeugenaussage solltest Du zur Polizei, bei einer Anhörung durch die Polizei als Beschuldiger kann ich Dir nur anraten, nicht dahin zu gehen und gehe zum Anwalt, der wird Akteneinsicht anfordern und alles weitere mit Dir besprechen
ca 150 -200euro für Akteneinsicht plus Erstberatung
Wo hst Du denn diesen Unsinn her? In Strafsachen fängt das Anwaltshonorar mit 500 Euronen an, und das ist noch die untere Grenze.
eigene Erfahrungen, kein Unsinn, oder hast Du einen Staranwalt?
....und außerdem habe ich lediglich von einer Akteneinsicht plus Erstberatung gesprochen, mal richtig lesen
Das kann sogar hinkomnmen, man kann das mit dem Anwalt aumachen. Allerdings dürfte es nur wenige Anwälte gen die sich auf solchen Hungerlohn einlassen.
das ist hier in Iserlohn in allen Anwaltskanzleien der handelsübliche Preis
Das wage ich doch stark zu bezweifeln.
wohnst Du hier? Lies Dir meine Anwort mal richtig durch,... Erstberatung/Akteneinsicht dazu kämen natürlich noch die An´waltskosten vor Gericht und weiteren Arbeiten,..
Wo ich wohne ist uninteressant, Deine Antwort wird dadurch auch nicht besser.
Der Fragesteller bestreitet die Tat, das ist zunächst mal als Fakt hinzunehmen. Es reicht also zunächst die klappe zu helten und abzuwarten was der Staatsanwalt macht. Stellt er nämlich das Verfahren ein, bleibt der Fragesteller auf den Anwaltskosten sitzen. Kommt es zu einem Strafbefehl oder zu einer Anklageerhebung, ist es an der Zeit sich damit an einen Anwalt zu wenden. Wenn er nun einen Freispruch bekommt, werden die Anwaltskosten vom Staat übernommen.
Erstmal vielen den für die Antwort Christian! Ich werde als Beschuldigte r Beschuldigter gerufen. Ich habe viel über Vorladungen von der Polizei gelesen, oft wird gesagt das man nicht dahin gehen sollte. Jetzt Frage ich mich jedoch weshalb ich nicht hingehen soll. Denn durch meine Aussage schade ich doch mir nicht im Gegenteil. Oder?
Ob Du Dir schaden magst, kannst Du nicht überblicken, jedes unbedachte Wort KANN und WIRD gegen Dich verwendet
In Deutschland kann man sogar bestraft werden wenn der richtende Richter selbst davon überzeugt ist das Zeugen bei ihrer Aussage gelogen haben. Die Zeugen müssen nur den richtigen Beruf haben...
Falsch, bei einer Zeugenaussage muss er zur Polizei und dort auch wahrheitsgemäss aussagen.
So so, warum nennst Du nicht auch die Kosten die dann auf ihn zukömmen können?