kann man bei beidseitigen wunsch eine probezeit in einen wg mietvertrag einbauen?
Hi
ist es möglich mit dem mieter eines hauses das als Wohngemeinschaft genutzt wird eine art probezeit zu vereinbaren??? dies wurde von allen seiten Gewünscht und daher die frage ob sich das zusätzlich noch in den Mietvertrag einbauen lässt, so das man zb. 3 Monate Lang Probezeit hat. ich würde mich über eure hilfe sehr freuen und wäre euch sehr Dankbar über schnelle Antworten
5 Antworten
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, man kann quasi vertraglich vereinbaren was man lustig ist - sofern dies nicht gegen gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstößt
es würde bedeuten, dass die Probezeit mindestens so lange ist wie die Kündigungsfrist - was jetzt einfacher ist, da auf 3 Monate beschränkt - man hätte also den Mieter mindestens 3 Monate an der Backe ... wird er danach erst "auffällig", dann hat man Ihn noch weitere 3 Monate in der Bude und in der Zeit kann viel passieren
Macht einen befristeten Mietvertrag für die Dauer der Probezeit. Schreibt einen Passus rein, dass die Option auf Verlängerung, sprich Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag besteht, wenn ALLE Mitbewohner der WG dem zustimmen. Außerdem sollte eine Fristenregelung hinein der Art, dass diese Zustimmung ggf spätestens 14 Tage vor Fristablauf vorliegt.
Hm, letztendlich ist es ein Untermietvertrag, da dürfte es keine Probleme geben. Jedoch entscheidet das der Mieter des Hauses. Wenn nicht, dann nicht. Ist aber eher unüblich so was. Das müsste aber dann für beide Parteien gelten. Eigentlich ganz praktisch dann, wenn Probleme auftauchen.
Schau mal hier, da könnte man es Einarbeiten.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/untermietvertrag_muster.htm
Habe den Link geändert
Ihr könnt in euren Vertrag alles Mögliche einbauen, solange er von beiden Seiten unterzeichnet wird. Dann solltet ihr aber auch für Klarheit sorgen, z.B. was sind die Gründe für eine Ablehnung, wann muss ausgezogen werden. Wenn das für euch eine reine Sympathiesache ist, dann schreibt das in euren Vertrag rein! "Mangelnde Akzeptanz durch die Mitbewohner kann nach Ablauf der Probezeit eine Kündigung zur Folge haben! Der Auszug muss dann innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen." o.ä.
meinte "innerhalb der Probezeit"
wenn der vermieter mit im boot sitzt, ja
alle beteiligten einverstanden sind... ja
Das Haus ist als WG vermietet. Wie vom Hauptmieter untervermietet wird, ist ihm selber überlassen. Oder muss jeder dann noch beim Vermieter vorstellig werden? Kenne ich so nicht.
gibt es dafür irgendein paragraphen den ich nachschlagen könnte?