Kann man die BG Bau Beitragsrechnung (gesetlz. Unfallversicherung) steuerlich absetzen?
Speziell bei uns geht es um Eigenbau. Wir haben keinen Betrieb. Versichert über die BG Bau waren nur unsere Angehörigen. Sie haben unentgeltlich und ohne festen Arbeitsvertrag geholfen. Jetzt haben wir nach zwei Jahren eine sehr hohe Rechnung in Höhe von 6.200,00 EUR, die wir aufeinmal bezahlen sollen. Was kann man da am besten tun? Gibt es irgendwelche Möglichekeit die Kosten steuerlich abzusetzen? Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Es ist richtrig, dass die bau-BG nach den gesetzlichen Vorgaben auch für unentgeltlich geleistete Hilfe Beiträge berechnen muss. Dafür sind die Helfer aber auch im Falle eines Unfalles versichert. Wenn die Kosten des Hausbaus insgesamt steuerlich geltend gemacht werden können (was ja nur noch selten der Fall ist), dann können damit auch die BG-Beiträge abgesetzt werden. Eine Möglichkeit, nur die Beiträge abzusetzen gibt es nicht.
Man muss den betrag aber nicht unbedingt auf einmal zahlen, sondern kann bei der BG Stundung und Ratenzahlung beantragen. Dem wird auch meistens statt gegeben.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich finde es trotzdem ganz schön happig und frech. Die einzige Versicherung in Deutschland, die im nachhinein bezahlt wird und wo keiner sich die Mühe macht, wenigstens in etwa zu berechnen, was auf einen zukommt. So hätte man es z.B. in der Baufinanzierung berücksichtigen können. Aber na ja. Jetzt ist es halt so. Mal schauen, wie wir es am besten bewältigen.
Das ist heftig! als wir gebaut haben, haben uns verschiedene Bekannte unentgeldlich geholfen, die wir alle angegeben hatten, mußten die Stundenzahlen rückwirkend angeben, aber wir mußten nie was bezahlen. Da haben wir ein Schreiben von der BG Bau bekommen, dass das alles kostenlos abgesichert ist. Hatte das vielleicht was mit dem LAKRA Geld zu tun, was wir bekommen haben? Da würde ich mich aber noch mal genau erkundigen, denn der Betrag ist ja furchtbar hoch! PS. Unsere Bauzeit ist jetzt 7 Jahre her, weiß natürlich nicht, was sich da alles geändert hat.
Ob man was bezahlen muß oder nicht, ist abhängig von der Stundenzahl. Mir kommt die Rechnung auch sehr hoch vor - aber wenn man in den zahlungspflichtigen Bereich kommt, kann das u.U. schnell gewaltig werden.
Wenn dem keine Einnahmen gegenüber stehen - eher nicht.
Frag mal beim Finanzamt, ob sie es bei Deinen Versicherungen akzeptieren würden - oder trag's einfach da ein. Rausstreichen können sie's ja immer noch.