Muss die Erlaubnis zur Untervermietung bei jedem Wechsel neu erteilt werden?
Mein Sohn hat vor 4 Jahren die ehemals gemeinsame 3 Zimmerwohnung als Hauptmieter übernommen. Sie war ihm aber 1. zu groß für ihn allein und
2. ein wenig zu teuer
Der Einzug eines Freundes löste beide Probleme. Der Vermieter hatte die Untervermietung erlaubt und dafür 50,-€ auf die Miete aufgeschlagen.
Der Freund zog irgendwann aus, mein Sohn fand einen neuen Untermieter und meldete den Wechsel der Hausverwaltung. Nun heißt es, die Erlaubnis gelte nicht generell, sondern nur für diesen ursprünglichen Untermieter.
Muss, bei einmal erteilter Erlaubnis plus Mietaufschlag für die Untervermietung der Vermieter jedes mal neu gefragt werden?
3 Antworten
Nun heißt es, die Erlaubnis gelte nicht generell, sondern nur für diesen ursprünglichen Untermieter.
Richtig: Selbstverständlich hat der Vermieter Anspruch darauf genau zu erfahren, wer in seinem Eigemtum wohnt.
Isoweit ist die Genehmigung zur Gebrauchsüberlassung personenbezogen und eben nicht übertragbar und darf auch verweigert werden, wenn in der Person des Zuziehenden Gründe lägen oder einer angemessenen Erhöhung der Miete nicht zugestimmt würde.
Muss, bei einmal erteilter Erlaubnis plus Mietaufschlag für die Untervermietung der Vermieter jedes mal neu gefragt werden?
Ja - oder käme dein Sohn etwa auf die Idee, seinen Arbeitsvertrag derart eigenmächtig zu ändern: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Herrn Müller ab Monat meine Arbeit macht."?
G imager761
Ich finde, der Vergleich mit der Arbeit hinkt sehr.
Inwiefern? Auch dort haben zwei Parteien eine konkrete Vereinbarung getroffen und dein Sohn meint, die ungefragt ändern zu können...
Wenn die Untermieter "Lebensabschnittsgefährten" wären, würde der Vermieter wahrscheinlich nicht so rumzicken.
Doch, denn auch das wären Dritte im Sinne des Gesetzes, deren Zuzug einer Prüfung und Genehmigung des vertragschliessenden Hauptvermieters bedarf.
Stimme hier imager761 voll und ganz zu.
Es kommt auf den Wortlaut der UVM Erlaubnis an. Besteht diese schriflich und wurde der ausgezogene Untermieter mit Namen genannt?
Das weiß ich nicht
Und was soll ich nun für einen Rat geben?
Es kommt wohl drauf an, ob die Erlaubnis personenbezogen oder allgemein erteilt wurde.
Ich finde, der Vergleich mit der Arbeit hinkt sehr.
Wenn die Untermieter "Lebensabschnittsgefährten" wären, würde der Vermieter wahrscheinlich nicht so rumzicken. Mein Sohn wohnt ja selber auch in der Wohnung. Die Wohnung wird dem Untermieter nicht überlassen sondern mit ihm geteilt.