Kann man als Hartz 4 Empfänger 2 Konten haben?
Meine Mutter bekommt Hartz 4 und ich würde gerne ein eigenes Konto haben. Meine frage: würde dieses konto irgendwelche Folgen haben ( könnte das Amt geld von meinem bzw. Von dem Konto meiner Mutter mehr Geld abziehen bzw. Uns weniger Geld geben?) Und wenn ja was für folgen?
2 Antworten
Ich verstehe Deine Frage so, dass Du Teil der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter bist. - Klar dürfen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Konto haben. Dem Jobcenter muss das aber angegeben werden.
Gibst Du es nicht an, kriegen die es sowieso raus. Denn es werden regelmäßig Kontoabgleiche gemacht, und so erfährt das Jobcenter von Deinem Konto.
Du hast aber auf jeden Fall Recht auf Schonvermögen - hier wird das erklärt:
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Falls Du nun aber ein Konto einrichtest und sofort eine größere Summe einzahlst oder darauf überweisen lässt, wird man vom Jobcenter eine Erklärung haben wollen, woher dieses Geld stammt. Möglicherweise wird es dann als Einkommen angesehen und zum großen Teil auf das gemeinsame Hartz IV angerechnet.
Falls Du Schüler bist, hast Du bestimmte Freibeträge auf Ferienjobs - google dazu mit
hartz IV ferienjobs
.
Und noch ein Tipp, falls Du in einer Ausbildung bist - dann google mit
azubi + azubine
Das ist eine hervorragende Seite mit vielen wertvollen Infos für Auszubildende.
Dank dir!
Du kannst auch 3 oder 4 Konten haben,solange sie beim Jobcenter angegeben werden und nachgewiesen wird wie viel Geld sich ( Schonvermögen ) darauf befindet,ist also kein Problem auch mehrere Konten pro Person zu haben !
Weniger Leistungen oder auch gar keine mehr bekommt deine Mutter für dich nur dann,wenn du selber Einkommen erzielst oder mit deinem anrechenbarem Einkommen ggf.deinen Bedarf selber decken kannst.
Dann musst du deinen gekürzten Bedarf oder auch deinen vollen aus deinem Einkommen selber an deine Mutter zahlen.