Werden bei Hartz4 Bank Konten überwacht?
Wie weit geht eigentlich die Überwachung von Hartz4 Empfängern. Wenn jemand z.B. höhere Geldsummen auf sein Konto bekommt.
Werden die angegebenen Bank Konten überwacht? So das wenn man viel Geld bekommt sie nach der Herkunft fragen können?
Die Frage entstand bei einer Diskussion über Hartz4, geht nicht um mich ...
8 Antworten
Bei jedem Neu- oder Wiederbewillingungsantrag K ANN der Sachbearbeiter die Vorlage eines aktuellen Kontoauszugs verlangen. Bei einem Anfangsverdacht, würde die ARGE dann eine Umfrage nach Konten des Leistungsempfängers in der Umgebung machen. Routinemäßig wäre das zu teuer.
http://hartz.info/index.php?topic=2111.0
Bei ALG2- Erstanträgen und bei Weiterbewilligungsanträgen (= i.d.Regel alle 6 Monate) dürfen grundsätzlich die Sparbücher und Kontoauszüge der letzten 3 Monate von der ARGE eingesehen werden, unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei konkretem Verdacht auch für einen längeren Zeitraum bzw. zwischenzeitlich. Dass zufließende Einkommen unaufgefordert zu melden sind, geht i.d.R. aus jedem Leistungsbescheid hervor.
Banken melden von sich aus definitiv keine Kontobewegungen an die ARGE oder das Finanzamt. Die Finanzämter haben aber die Möglichkeit des "Direkt-kontenzugriffs" und können so jede Kontobuchung einsehen. Dies tun Sie auch, wenn entsprechende Verdachtsmomente (z.B. Geldwäsche) vorliegen. Die ARGE hat diese Möglichkeit nicht. Ihr muss aber auf Anfrage jeder Kontoauszug vorgelegt und jeder Geldeingang erklärt werden.
Sie können eine Banküberprühung machen.Aber das passiert nur wenn sie nen Verdacht haben.Im normalfall passiert nix.Dass die Banken das dem Finanzamt melden stimmt nicht.Höchstens die ,die dir das Geld überweisen.Versicherungen u so
Ja, es kann nachgesehen werden ohne deine Zustimmung und ich finde das das allerletzte, um ehrlich zu sein.