Zum Einwohnermeldeamt für Übergangszeit nötig?
Hallo,
Ich habe eine Zusage für meine neue Wohnung ab 15.09. , muss jedoch ab 01.09. schon arbeiten. Ich habe einen Kumpel, bei dem ich ab dem 26.08. unter komme. Muss ich jetzt unbedingt den Einwohnermeldeamt melden, dass ich für die paar tage dort wohne? Oder kann ich mich erst ummelden, wenn ich ab dem 15. dort wohne? Post ist alles geregelt durch Nachsendepostfach.
3 Antworten
Muss ich jetzt unbedingt den Einwohnermeldeamt melden, dass ich für die paar tage dort wohne?
nein. zum einen könntest du bei dem kumpel bis zu 6 wochen am stück zu besuch sein. zum anderen gilt bei diesen vorübergegehenden geschichten bis zu 6 monaten der § 27 des bundesmeldegesetzes:
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
du kannst also bis zum 15.09. deinen alten wohnsitz behalten und dann per 15.09. die neue adresse anmelden. der aufenthalt bei deinem kumpel bleibt davon unberührt.
meine mitbewohnerin bleibt für 5 monate bei mir, ohne sich ummelden zu müssen! diese auskunft und den §27 hat sie vom hiesigen einwohnermeldeamt erhalten :o)
voraussetzung dafür ist, dass du deinen 1. wohnsitz bis zum umzug behälst und den dann nahtlos in die neue adresse überführst. wo du parallel wohnst bzw. dich aufhälst, spielt keine rolle.
Grundsätzlich hat sich nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) jeder umzumelden/anzumelden, der eine Wohnung bezieht.
Dafür gibt es jedoch auch Ausnahmen. Wenn du bereits einen in Deutschland gemeldeten Wohnsitz hast, und dich nicht länger als 6 Monate in einer Wohnung aufhältst, musst du dich für diese Wohnung nicht anmelden/ummelden. Das Ganze steht im § 27 Absatz 2 des BMG.
Wo bist Du denn jetzt gemeldet?
Dort könntest Du noch gemeldet bleiben und einfach bei Deinem Freund als Besuch sich dort aufhalten.