Kann ich von Saturn Schadensersatz fordern?
Ich habe zum Black friday für 800€ einen Surface Pro 5 mit Type Cover bei Saturn gekauft. Der Kopfhörer Anschluss ist leider defekt, weshalb ich diesen Umtauschen möchte. Saturn hat kein Gerät mehr auf Lager. Sie bieten mir an mir mein Geld auszubezahlen. Da ein neues Gerät ohne Type Cover nun 850€ + 150€ für das Type Cover kostet, hätte ich dadurch einen Schaden. Was kann ich tun??
13 Antworten
Ein "einfacher" Fall eines Sachmangels. Jetzt kannst du gemäß § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet: Du kannst entweder verlangen, dass das Gerät (auf Kosten des Verkäufers) repariert wird oder dass dir ein neues Gerät gegeben wird.
Der Verkäufer kann die von dir gewählte Variante der Nachlieferung zwar verweigern, aber nur dann, wenn die von dir gewählte Variante mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann muss er aber die andere Variante erfüllen - denn es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, für den die Sondervorschrift des § 475 Abs. 4 S. 1 BGB gilt.
Saturn ist also verpflichtet, dir entweder ein neues Gerät zu verschaffen oder das Gerät zu reparieren. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kannst du sie diesbezüglich verklagen. Allerdings sollte Saturn wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind und werden sich wohl kaum auf einen (für sie sinnlosen weil aussichtslosen) Rechtsstreit einlassen, wenn sie merken, dass du deine Rechte kennst. Denn ein Rechtsstreit wäre für sie mit weiteren Kosten verbunden.
Vom Gesetz her hast du ein Wahlrecht. Wenn du sagst, du hättest gerne ein neues Gerät, dann hast du auch grundsätzlich einen Anspruch darauf. Allerdings kann der Verkäufer die von dir gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie für ihn unzumutbar wäre. Es ist halt die Frage, ob man sich deswegen in einen Rechtsstreit einlassen möchte, nur weil der Verkäufer das Gerät lieber einschicken will statt ein neues herauszugeben.
Muss man normalerweise nicht akzeptieren .. der Händler muss die bestellte Ware liefern, und bei Defekt Gewährleistung, also Reparatur. Nach mehreren Reparaturversuchen kann man Schadenersatz fordern, wenn man die Waren dann nur teurer kaufen kann.
Aber man hat kein Recht auf sofortigen Umtausch in Neuware. Das muss man selber entscheiden, ob man auf Reparatur besteht, oder das Angebot zur "Wandlung" des Kaufvertrags annimmt.
unsinn
ich zeige dir gern die entsprechenden Paragraphen im BGB nach denen Der Hän dler wie in meiner Antwort beschrieben wählen kann
der Händler kann nicht die Wandlung wählen, grundsätzlich nach AGB kann der Käufer zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen, der Händler kann aber wegen unverhältnismässiger Kosten dann letztlich doch entscheiden, ob er nun neue Ware liefert oder repartiert.
Versuche es. Ich meine, es ist ein bezifferbarer Schaden entstanden.
Kann der Händler trotz Vertragsschluss die bestellte Ware nicht liefern, schuldet er im Regelfall zumindest Schadensersatz. Vor solchen Konstellationen kann er sich in erster Linie durch den Einsatz eines funktionierenden Warenwirtschaftssystems schützen, das gerade die Bestellung von ausverkauften Waren verhindert. Vertragsrechtliche Absicherungen in den AGB sind hier nur sehr bedingt möglich:
Du solltest auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Saturn hat dir eine Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen.
Ich würde ja direkt an den hersteller gehen und nicht an den Markt
Also sollte ich mich direkt an Microsoft wenden ? Habe ich da eine Chance auf einen Umtausch ?
Der Hersteller gibt in der Regel Garantie auf das Gerät. Also kannst du bei Microsoft deine Garantieansprüche geltend machen.
Du wirst bei Microsoft am ehesten Chancen haben.
Mediamarkt und co ist der Aufwand meist zu viel und machen es sich möglichst leicht.
Microsoft wird dir da eher helfen.
Das Problem ereignete sich aber bereits ein paar Tage nach Kauf, wenn ich eine Woche nach Kauf Ein neuen Gerät verlange komme ich damit durch oder darf Saturn sich die Option offen halten, das Gerät einzuschicken ?