Kann ich trotz meiner Zusage zur Übernahme, die Übernahme absagen?

6 Antworten

Soweit ich weiß ist durch deine Zusage ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der genauso viel Wirksamkeit hat wie ein schriftlicher. Daher würde ich an deiner Stelle die Situation mit deinem Chef klären, da er ja keinen neuen Ersatz für dich eingestellt hat. Sollte er das ablehnen, bleibt dir nur die Möglichkeit der fristgerechten(schriftlichen) Kündigung. Das solltest du auch mit deinem neuen Arbeitgeber besprechen, bevor er von seiner Zusage zurück tritt und du dann gar keinen Job mehr hast. Viel Glück

apophis  12.05.2016, 10:25

An sich stimmt das mit den verträgen schon, es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Ausnahme ist eben ein Arbeitsvertrag, dieser ist nur in schriftlicher Form rechtens.

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:41
@apophis

Ich habe aber keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, das ist alles mündlich gewesen.

apophis  12.05.2016, 10:42
@bidaik

Dann bist Du auch zu nichts verpflichtet. :)

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:59
@apophis

Also kann ich meinem jetzigen Chef einfach bescheid sagen das ich jemanden anderes habe ? :)

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:23

Also habe ich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und komme da nur raus wenn ich fristgerecht Kündige ?

Cobynervt  12.05.2016, 10:28
@bidaik

Ja, es sei denn denn Chef ist so kulant und lässt dich gehen. Du mußt bedenken, das er ja auch einen Arbeitsausfall hat wenn du gehst und er keinen Ersatz hat. Man kann natürlich auch mit miesen Tricks arbeiten wie krank machen usw, aber das sieht erst recht nicht gut aus, wenn der neue Arbeitgeber mal beim alten Erkundigungen über dich einzieht.

Besser ist: geh so schnell wie möglich zu deinem Chef und rede mit ihm. Selbst wenn es schlimm laufen sollte, weißt du aber wo du dran bist.

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:40
@Cobynervt

Er kann mich also auch nicht gehen lassen ?

Ich mein, ich habe da nur meine Ausbildung gemacht und war zuerst auch gewollt bei den zu bleiben, jetzt ist aber ein besseres Angebot gekommen.

Er kann sich doch nicht voll und ganz darauf verlassen das ich hier auch bleibe.

Solange noch nichts unterschrieben ist, stehst Du auch in keinem Arbeitsverhältnis. Da ein Arbeitsverhältnis in Deutschland ein schriftlichen Vertrag benötigt, sind mündliche übereinkünfte nicht rechtlich binden.

Falls Du bereits etwas unterschrieben hast, musst Du das mit dem Arbeitgeber abklären, wobei hier ein Kündigen in der Probezeit wohl das Schlimmste Ereignis wäre.

Allgemein solltest Du aber mit Deinem Chef darüber reden, das gehört sich einfach und mitkriegen wird er es ja sowieso irgendwann.

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:34

Eine mündliche Klärung ist zwar bindend aber nicht rechtlich bindend ? (Damit ich das richtig verstehe)

Ich habe noch nichts unterschrieben (Zum Glück auch) Es wurde bis jetzt alles mündlich geklärt.

Ich habe die Information von meinem Neuen Arbeitgeber heute erhalten und würde dann morgen früh gleich mit meinem Chef darüber sprechen, ist das okey ?

apophis  12.05.2016, 10:41
@bidaik

Nein, Verträge sind auch in mündlicher Form rechtens, es gibt aber gewisse Ausnahmen. Beispielsweise bei einem Häuserkauf, dies zieht viele Eintragsänderungen mit sich und muss schriftlich festgehalten werden.

Ein Arbeitsvertrag ist ebenfalls eine solche Ausnahme, da dieser viel zu viele Punkte hat, als das man sie jederzeit mündlich wiedergeben könnte. Zudem spielen da die Krankenkassen, andere Versicherungen usw.  noch mit rein.
Letztendlich brauchst Du bei einem Streitfall auch eine eindeutige Grundlage, die ein mündlicher Vertrag nicht bieten könnte.

Daher, solange Du nichts unterschrieben hast, bist Du auch kein Arbeitsvertrag eingegangen und kannst Deinem Chef absagen, ohne dass er Dir rechtlich irgendetwas anhaben kann.

Da Du nichts schriftlich vereinbart hast, dürfte die Kündigung kein Problem darstellen.

Aber bedenke auch, dass Du in der "alten" Firma schon jetzt durch die Übernahme einen großen Pluspunkt hast (und gewisse Aufstiegsmöglichkeiten?) - in der "neuen" Firma fängste sozusagen als Neuling mit Probezeit an.

Was wäre also besser? Darüber würde ich mal nachdenken. Grüße

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:27

Ich bin derzeit noch in der Ausbildung und bin dieses Jahr fertig.

Kann ich das mit ihm so klären oder muss ich eine Kündigung schreiben ?

In meiner alten Firma habe ich keine Aufstiegsmöglichkeiten, ich werde hier eher ausgenutzt. Muss etwas machen was ich aus Chefs sicht schon läääääängst hätte wissen müssen (mir hat es aber niiiiiie einer begebracht) Meine Kollegin aber muss das aber nicht wissen. Dazu habe ich auch noch Probezeit

In der neuen Firma habe ich aber diese Aufstiegsmöglichkeiten.

apophis  12.05.2016, 10:32
@bidaik

Wenn Du keinen neuen Vertrag unterschrieben hast und der Ausbildungsvertrag fristgerecht ausläuft(Du die Ausbildung beendest), stehst Du in kenem Arbeits-  oder Ausbildungsverhältnis mehr mit der Firma.

kleinewanduhr  12.05.2016, 10:33
@bidaik

Dann geh zu Deinem Chef und teile ihm mit, dass Du sein Angebot leider nicht annehmen wirst, weil...
Du in einem anderen Betrieb noch mehr an Wissen sammeln kannst, die für Deine berufliche Laufbahn wichtig sind.

Wenn Du erst später in diesem Jahr Deine Ausbildung beenden wirst, hat er ja noch genügend Zeit, einen Ersatz zu beschaffen.

Dir Alles Gute.

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 11:04
@kleinewanduhr

So genau wann ich meine Ausbildung beende kann ich nicht sagen. Die mündlichen Prüfungen sind zw. 15.06.16 - 15.07.16

Nö kannst absagen, aber mach es sobald wie möglich.

Hab auch ein Angebot mal bekommen für eine Arbeitsstelle, hab zugesagt und dann hat sich halt ne andere Firma gemeldet. Hab dann einfach bei der ersten Firma abgesagt.

Dürfte bei einer Übernahme nicht viel Unterscheid sein, aber klär es am besten mit deinem Chef selbst.

Hast Du die Zusage der anderen Firma schriftlich?

Du hast momentan mit Deinem Chef noch ein Ausbildungsverhältnis. Das ist mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beendet.

Du hast noch keinen Arbeitsvertrag, der übrigens auch befristet sein darf, mit dem jetzigen Ausbildungsbetrieb.

Wenn Du nach der Ausbildung bei einem anderen AG arbeiten möchtest, solltest Du das Deinem Chef so schnell wie möglich sagen. Der kalkuliert ja schon mit Dir und je schneller er weiß, dass Du nicht bleibst, desto besser.

Du machst das aber bitte erst, wenn Du vom anderen Betrieb einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hast. Sonst stehst Du evtl. mit leeren Händen da wenn Du beim einen AG absagst und der andere sich nicht an Zusagen hält.

bidaik 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 10:58

Ja ich habe eine Zusage bei der anderen Firma, nächste Woche soll der Arbeitsvertrag auch unterzeichnet werden.

Ich wollte gleich morgen früh mit meinem Chef die Angelegenheit klären. Aber kann er mir rechtlich was ? Kann er sagen, "sooo Sie wollen hier nicht bleiben, dann kümmern Sie sich drum wie das ohne Sie weiter laufen soll" ?

Hexle2  12.05.2016, 12:00
@bidaik

Kann er sagen, "sooo Sie wollen hier nicht bleiben, dann kümmern Sie sich drum wie das ohne Sie weiter laufen soll" ?

Sagen kann er viel, das ist aber nicht Dein Problem. Er ist der Chef und muss schauen dass sein Laden läuft. Niemand kann Dich zwingen nach der Ausbildung weiter dort zu arbeiten.