Arbeitslosengeldsperre bei Ablehnung einer Übernahme nach Ausbildung?

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Auch ich befürchte, dass man dich mit einer Sperre belegt. Du hast aber noch einige Optionen.

  1. melde dich jetzt(!) schon arbeitssuchend

  2. rede mit deinem Chef, das scheint ja möglich zu sein, dass er das Angebot offiziell nicht aufrecht erhält. Dann läuft dein Vertrag einfach aus.

  3. Du hast doch sicherlich schon eine mündliche Zusage von einem Arbeitgeber, der dich gerne einstellen würde. (Frechheit siegt)

Das blöde wird sein, sobald Du ALG I beantragst, muß er eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Dann erfährt er, dass Du nichts hast, dann könnte es Probleme mit der Agentur geben.Ich denke es kommt dann schon auf die Probleme an.

Gestern hatte ich so ein Fall. Eine Azubine meines Kunden möchte auf keinen Fall bei ihrem Ausb.Betrieb mehr arbeiten. Sie hatte Kratzattaken. Na gut ich habe ihr geholfen und habe die Bescheinigung ohne Kenntnis des Arbeitgebers als Lohnabrechnungstelle bescheinigt, aber soviel Glück wirst Du nicht haben....

Viel Erfolg bei der Stellensuche

Die Sperre wirst Du wohl kaum umgehen können. Du hattest ein Angebot und haste es ausgeschlagen. Sorry aber dann wirst Du kaum erwarten können, dass man Dich gleich auf Kosten der Allgemeinheit versorgt.

Auch wenn Dir der Job vielleicht nicht gefallen hat, man hätte ihn annehmen und aus dem job heraus nach einer anderen Arbeit schauen können. Aus dem Job heraus bewirbt es sich leichter. Die Übernahme eines Azubis nach der Ausbildung ist für andere potentielle Arbeitgeber ein positives Zeichen.

Denke nochmal darüber nach und rede ggf. mit Deinem Chef. Wäre mein dringender Rat.

eurofuchs2  23.06.2010, 09:44

"Auf Kosten der Allgemeinheit" . Wir alle leben von Leistungen, die andere erbringen.

Sunny7777  23.06.2010, 10:03
@eurofuchs2

Ich denke es war ersichtlich, dass ich das direkte alimentieren meinte. Wortklauberei unnötig. Ich halte sehr viel von einem guten sozialen System. Für Leute, die keinen Job haben oder bekommen und dieses System brauchen. Hier steht ein Jobangebot im Raum. Es wurde, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlagen und nach staatlicher Leistung gefragt. Sorry, aber da habe ich echt ein Verständnisproblem.

DerHans  23.06.2010, 10:04
@eurofuchs2

Dies ist aber zumindest grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitslosigkeit.

Sunny7777  23.06.2010, 11:10
@DerHans

Richtig. Ich sagte/meinte ja nichts anderes :-)

Lavazza1983  23.06.2010, 11:23
@Sunny7777

AlgI ist aber keine staatliche Leistung... Es ist eine Leistung aus einer Versicherung heraus. Ganz davon ab, dass ich die Entscheidung, einen Job auszuschlagen obwohl man noch keinen anderen hat, auch recht dumm finde...

Ja, es droht eine Sperre von 3 Monaten. Rechtsgrundlage ist § 144 III SGB III Die Sperre betrifft aber nur Alg 1. Wenn die Speere eintreten sollte kannst Alg 2 beantragen, was du auch machen kannst sollte das Alg 1 nicht ausreichen.

Also, ich habe damals nach meiner Berufsausbildung auch die Weiterbeschäftigung abgelehnt, da ich mich in der Firma nicht wohl gefühlt habe. Ich hatte das Angebot damals auch nur mündlich erhalten - nichts schriftliches. Ich habe sofort Arbeitslosengeld bekommen. Bei mir hat das Arbeitsamt es auch so angesehen dass der Vertrag ausgelaufen war. Allerdings liegt mein Fall nun auch schon 13 Jahre zurück.