Kann ich Miete von Miteigentümer verlangen?
Nach Ableben der Mutter wurde eine Liegenschaft zu gleichenteilen an zwei Töchter übertragen. Die eine Tochter lebt schon sein Jahren in einem Teil. Nunbezieht die eine Tochter nach Ableben von der Mutter mehr als 50% der Liegenschaft( Garten, Pool, Garage etc...) kann die andere Tochter Miete von der andern verlangen? Auszahlung ist von beiden Seiten nicht möglich.
8 Antworten
Verlangen hört sich irgendwie nach Stress an.Aber ich glaube ich verstehe was du meinst. das geht in die Richtung, wenn beide Wohnungen vermietet wären, durch unterschiedliche qm unterschiedliche Miethöhe, unterschiedliche Nebenkosten ...
wenn vermietet, würden Einnahmen und Kosten geteilt, jetzt bewohnt eine Schwester die kleine preiswertere Wohnung und die andere die grössere Wohnung. Dafür soll ein Ausgleich gezahlt werden.
Evtl. kann dir da ein Anwalt oder der Grund und Hausbesitzerverein helfen
Zunächstmal hat jeder Miterbe das Recht auf die Nutzung der Erbschaftsgegenstände entsprechend seines Anteils. Das ist so erstmal kein Zahlungsanspruch auf Miete, sondern ein Nutzungsanspruch. Des Weiteren besteht das Recht auf Mitarbeit zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Vermögens.
Eine Nutzungsentschädigung kann verlangt werden, wenn ein Miterbe die Nutzung entsprechend des Anteils vereitelt und dadurch ein Schaden, z.B. entgange Miete entsteht. Nutzungsentschädigung kann nicht rückwirkend verlangt werden, sondern nur für die Zukunft. Sie kann natürlich auch einvernehmlich vereinbart werden.
Zunächstmal stellt sich die Frage, ob die Nutzung der übrigen 50% z.B. durch Vermietung möglich ist, oder ob eine Nutzung durch Vermietung nur als Ganzes erfolgen kann.
Da beide 50% Eigentümer sind, werden die Karten nun auch neu gemischt.
“bezieht mehr als 50%“ ausgelegt auf reine Wohnfläche.
(Garten, Pool, etc...) -wo steht, dass diese Dinge nicht gemeinschaftlich genutzt werden können. Oder hatte die Tochter, die bereits länger dort wohnt, mit der Mutter einen Mietvertrag?
Garage könnte man verhandeln.
Wenn hier über solche Kosten allerdings schon Streit entsteht, sollte man besser erst überhaupt nicht einziehen. Dann wird die Nebenkostenabrechnung ein Desaster.
Wenn das Haus nicht parifiziert ist nein. Sie können sich aber darauf einigen.
Wenn beide Eigentümer des Grundstückes sind und beide einen Teil bewohnen dann könnten sie gegenseitig Anteilig Miete Verlangen.
Was aber im Endeffekt eine Nullsummenrechnung ist, wenn beide auf dem Gründstück leben und es nur um ein paar qm geht, die die eine Seite mehr hat wie die andere.
Man müsste es einfach mal durchkalkulieren und dann entscheiden.