Bekomme ich für 2 Personen auch einen WBS über 75 m²?

6 Antworten

§ 10 Wohnungsgrößen (1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

1. Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. 2. Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen.

(2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden.

Ich würde mich auf §10 Abs. 2 berufen. Deine beruflichen Bedürfnisse sollten also Berücksichtigung finden.

gutefrage3 
Beitragsersteller
 18.07.2009, 00:49

Vielen Dank für die prompte Antwort!

quadratmeter sind belanglos, solange der dir zustehende satz des mietspiegels in deinem rahmen liegt.

DickeBertha  17.07.2009, 23:18

Es geht um WBS, nicht KDU.

Ich würde mich auf ein aktuelles Urteil berufen, wonach Alleinerziehenden eine Wohnung für 1 Person mehr gewährt werden kann.

„Nach der Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen … Ziff. 11.4 erhöht sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm. … Im Rahmen der Ermittlung der Mietobergrenzen erscheint es daher … gerechtfertigt, bei Alleinerziehenden … von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen … .“ [zit.n. Rechtsprechungsdatenbank auf www.tacheles-sozialhilfe.de]

Hallo zusammen, die Frage wurde geklärt. Bei Alleinerziehenden steht einem eine 3 ZKB mit 75 m² zu. Für alle, die es wissen wollen.

Du kannst solch eine Wohnung zwar beziehen, aber das Wohngeld wird nur für die dir zustehenden 60qm berechnet. Die restliche 15 qm musst du selbst tragen.

gutefrage3 
Beitragsersteller
 18.07.2009, 00:50

Es ist halt nur eine Wohnung, die einen WBS über 75 m² voraussetzt

DickeBertha  17.07.2009, 23:09

WBS ist ein Wohnungs-Berechtigungs-Schein, der mit Wohngeld nix zu tun hat. Das sind Wohnungen aus dem geförderten (sozialen) Wohnungsbau mit besonders günstigen Mieten, die man nur mit diesen Scheinen beziehen darf oder sonst eine "Strafabgabe" extra löhnen muss.

Lilly878  17.07.2009, 23:15
@DickeBertha

Jau, da habe ich was verwechselt...:-(