Kann ich mich als Selbständiger arbeitslos melden?
Ich bin aktuell als Handelsvertreter tätig und möchte meine Selbständigkeit beenden. Mein Handelsvertretervertrag läuft noch 1,5 Monate. Ich habe diesen bereits gekündigt und habe im Anschluss eine Festanstellung. Anstellungsvertrag ist bereits unterschrieben. Kann ich mich nun bei der Arbeitsagentur bis dahin arbeitslos melden? Ich bin freiwillig als Selbständiger in der gesetzlichen ALV versichert. Ich beabsichtige nicht mein Gewerbe für die restliche Zeit weiter auszuüben.
7 Antworten
Wenn du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann kannst du dich auch Arbeit suchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden !
Ich würde aber mal mit 1 Woche Sperrzeit rechnen, weil du dich dann nicht rechtzeitig Arbeit suchend gemeldet hast, denn normalerweise muss man das 3 Monate vorher machen, dass ginge bei einem befristeten Vertrag, oder eben ab bekannt werden dann innerhalb von 3 Tagen.
Bei dir als Selbstständiger kann man ja erwarten das du weißt wann du deine Selbstständigkeit aufgeben möchtest, dass entscheidet man ja nicht von heute auf morgen, deshalb würde ich mit dieser einen Woche Sperre rechnen.
Mehr als diese ( 12 Wochen ) eine Woche darf es aber bei Arbeitsaufgabe bei Selbstständigkeit nicht geben.
Selbstverständlich kannst du dich arbeitslos melden. Du bist eben nicht mehr selbständig tätig und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Als Selbständiger ist die Verpflichtung, tätig zu sein, doch kaum so festgelegt. Du hast deine Provision nach dem Umsatz und einen Gebietsschutz. Du kannst auch unpässlich sein und du musst topfit sein.
Du wirst nach deinen Umsätzen bezahlt und hast eben keine (aktuellen) mehr.
Klar. Bekommst dann halt Arbeitslosengeld II
Sorry I
Du hast jetzt noch einen Vertrag und im Anschluss eine Festanstellung. Wann wärst du denn dann arbeitslos?
Und klar kannst du dich arbeitslos melden, du hast ja eingezahlt.
Dann wirst du den Vertrag auch kündigen müssen. Ws hindert dich, die paar Wochen noch druchzuziehen? Wenn du dein Einkommen selbst aufgibst, wirst du eh eine Sperre bekommen. Also zieh durch. Wenn dein Umsatz/Einkommen zu niedrig ist, kannst du mit ALG2 aufstocken. Sind ja nur 6 Wochen. Oder greif auf Erspartes zurük, dafür muß man ja zurücklegen, als Selbstständiger.
Die Arbeitslosenversicherung ist nicht dazu da, dir ein paar Wochen Urlaub zu finanzieren.
Du kannst dich arbeitssuchend melden, hast aber keinen Anspruch auf ALG 1
Ja, im Prinzip ist genau das meine Frage. Ich überlege mein Gewerbe zu sofort abzumelden und mich mit der Gewerbeabmeldung jetzt arbeitslos zu melden, bis zum Beginn meines Angestelltenverhältnis. Das müsste doch gehen? Oder könnte es irgendwelche Probleme hinsichtlich des (noch laufenden) Handelsvertretervertrages geben?