Gewerbe abmelden und arbeitslos melden für wenige Tage?
Hallo, folgende Situation: ich war bislang selbstständig im Finanzbereich tätig, war aber durch einen Berater-Vertrag an ein Unternehmen gebunden. Kündigung war geschrieben und ich habe mich in der Zwischenzeit um eine neue Arbeitsstelle im Angestelltenverhältnis bemüht, in der Hoffnung, dass ein Aufhebungsvertrag genehmigt wird. Dieser ging nun heute durch und ich kann wie geplant am Montag beginnen.
Seit heute bin ich also quasi arbeitslos, da vertraglich nicht mehr an das Unternehmen gebunden, jedoch noch mit eigenem angemeldetem Gewerbe. Dieses möchte ich morgen beim Gewerbeamt abmelden und mich direkt im Anschluss beim Arbeitsamt arbeitslos melden und gleichzeitig mitteilen, dass ich ab dem 11.03 wieder in Festanstellung bin.
Wäre das so korrekt oder sollte ich einfach bis Montag abwarten und die neue Arbeit direkt beginnen? Das Gewerbe könnte ich ja auch später noch abmelden oder bspw direkt Montag nach Feierabend?
Wie sollte ich nun vorgehen? Muss ich zum Arbeitsamt gehen, auch wenn ich schon ab Montag angestellt bin?
6 Antworten
wird denn beim arbeitsamt das arbeitslosengeld täglich berechnet, oder nur eine monatliche festsumme, in anbetracht aller kosten, die du nach einem monat zu zahlen hast, ermittelt? du kannst ja über nachfragen, das sollte das arbeitsamt am besten wissen.
ah verstehe.. gute frage. am besten dann doch arbeitsamt fragen, da weiß ich jetzt bei den wenigen tagen echt nicht weiter
Ein, Du musst Dich nicht arbeitslos melden. Das ist keine Pflicht.
Du solltest nur schauen, wie es mit Deiner Krankenversicherung aussieht.
Am einfachsten wäre es, Du lässt das Gewerbe einfach noch ein paar Tage weiterlaufen und meldest es dann erst später ab, so dass Du übergangslos von der Selbstständigkeit in das Angestelltenverhältnis wechselst.
Wenn Du dabei das Gewerbe parallel zum Angestelltenverhältnis noch ein paar Tage angemeldet hast, ohne es auszuüben, ist das auch kein Problem.
Ok, danke!
An ein Unternehmen als "Selbstständiger" gebunden, das ist zwar selbstständig aber eine Scheinselbstständigkeit
Und als Selbstständiger hattest du sowie so keine Arbeitslosenversicherung.
Und wegen dem einen Tag sich Arbeitslos melden wollen, ist mehr Aufwand als nutzen da du sowie so nichts bekommen würdest.
Beginne am Montag deine neue Arbeit und gut ist.
Und deine Gewerbeabmeldung kannst du auch noch in 14 Tagen rückwirkend einreichen.
Passe jedoch auf, dass keine merkt, dass du Scheinselbstständig warst.
solange du in der Zeit der Arbeitslosigkeit keinen Einnahmen hast bei deinem Gewerbe.. brauchst du da bis ab melden oder so . nur ein gewerbe zu haben heißt ja nicht automatisch Geld zu verdienen
Wozu willst du dich arbeitslos melden? Hast du denn eingezahlt und Anspruch auf Geld?
Wenn du keine Leistungen bezogen hast musst du da auch nichts melden.
Mir gehts dabei absolut nicht um den einen Tag Arbeitslosengeld, aber man muss sich doch in solchen Fällen arbeitslos melden oder? Zumindest wenn ich das Gewerbe vor Beginn der neuen Arbeit abmelde meine ich..