Gründungszuschuss bei bestehender Selbständigkeit im Nebengewerbe?
Hallo zusammen,
eine kurze Frage - diesmal nicht für mich, sondern eine Freundin. Es besteht bereits seit mehreren Jahren ein angemeldetes Gewerbe. Hierfür wurde vom Arbeitsamt in 2004 auch eine 6-monatige Förderung gewährt (ich weiß leider nicht genau, in welcher Form). Bis auf eine ganz kurze Zeit wurde das Gewerbe jedoch nur im Nebenerwerb ausgeübt und in den letzten Jahren sogar gar nicht mehr. Meine Bekannte war in der Zeit fest angestellt. Da sie nun entlassen wurde, überlegt sie, sich nun wirklich im Vollerwerb selbständig zu machen. Würde ihr hier der Gründungszuschuss gewährt werden? Also ich weiss, dass man den Gründungszuschuss auch bekommt, wenn das Gewerbe bereits als Nebenerwerb besteht. Aber könnte die "alte Förderung" hier ein Problem sein? Danke vorab & LG.
3 Antworten
Hallo - hier ist die Agentur für Arbeit endlich mal eindeutig:
zwischen dem Ende der "alten Förderung" und dem Beginn der neuen Förderung müssen 24 Monate liegen - somit ist diese Gründung mit dem Gründungszuschuss förderfähig,
Weitere Unterstützung leiste ich gerne per Mail unter feedback@hb-result.de
Super, endlich mal ne aussagekräftige Antwort :) Leider selten im Netz. :(. Wenn ich dann gerade schon mal "das Glück habe, würde ich gerne auch die Frage nochmal aufgreifen, ob man auch gefördert werden kann (zur vollständigen Selbstständigkeit), wenn das Gewerbe (im Nebengewerbe) bereits besteht (fast 5 Monate) und man gerade erst arbeitslos geworden ist? Und wenn: wie? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen :). LG Sabine
Ach so, die alte Förderung war damals sicherlich das sog. "Überbrückungsgeld"
Wenn das gleiche Gewerbe bereits gefördert wurde, wird es da sicher nichts mehr geben. Es könnte sogar sein, dass jemand hellhörig wird und die damalige Förderung zurück gefordert wird.
Sorry lieber Hans, aber diese Antwort ist schlichtweg falsch und entbehrt jedweder rechtlichen Grundlage - nicht ein Unternehmen wird gefördert, sondern die Person des Gründers und hier ist sehr wohl eine mehrmalige Förderung denkbar, noch dazu, wo das Gewerbe in der Zwischenzeit faktisch ruhte
Was hb-result sagt ist richtig. Ausserdem stehen ihr verschiedene EU Fördermittel zu. Weitere Fragen? ;-)LG Babs adeberlin@gmx.de