Berufsgenossenschaft, Hautarzt legt mich lahm was tue ich jetzt mit der BG und AG?
Hallo,
also ich hoffe hier Hilfe zu finden...
Ich leide an schlimme Handekzemen, die durch meinen Beruf ( Fleischfachverkäuferin ) zustande gekommen sind... ich bekomme allergische Reaktionen auf Fleisch und weder Handschuhe etc helfen... wir haben wirklich alles probiert...
Jedenfalls hat mich mein Hautarzt jetzt der Berufsgenossenschaft gemeldet und Krankgemeldet... nun die Frage... er sagte die BG meldet sich bei mir...
Was soll ich jetzt aber tun, muss ich sofort kündigen? muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten angenommen ich hätte schnell einen anderen Job in einem völlig anderen Beruf? zahlt die BG mein Gehalt oder Umschulung oder irgendwas? Muss ich mich sofort arbeitslos melden beim Amt? was sage ich dennen?
Ich bin ja bereit sofort selber zu suchen da ich Alleinerziehend bin ist das etwas schwierig was zu finden , nun weiss ich aber nicht ob wenn ich was finde , ich nun erst gekündigt haben muss da ich in diesem Beruf ja eh nicht mehr arbeiten darf? was kommt überhaupt jetzt auf mich zu ? >Nicht das ich kündige und ich dann gesagt bekomme von BG etc das ist falsch? sollte ich jetzt einfach warten bis die BG sich meldet? der Arzt meinte die melden sich binnen 3 wochen. DIese Zeit finde ich zum verstreichen ohne Informationen zu haben was ich jetzt tun kann und soll einfach zu schade... ahhh ich dreh durch soviele Fragen hab ich.... ich hoffe mir kann irgendwer - irgendwie helfen ...
kurze eckdaten alter 25 seit 2008 in meiner jetzigen Firma angestellt also Festvertrag unbefristet
Danke danke
3 Antworten
Lass Dich krankschreiben bis die Berufgenossenschaft eine Entscheidung getroffen hat ....
auf keinen Fall selbst und vor allem nicht schon jetzt, ohen dass du weißt wie es weitergeht kündigen ....
Du brauchst nicht sofort kündigen. Durch den Arzt ist ein Berufskrankheitenverfahren / Hautarztverfahren eröffnet worden. Jetzt hat Dein Arbeitgeber ersteinmal die Lohnfortzahlung zu leisten und die BG hat zu prüfen ob eine Berufskrankheit vorliegt. Durch die BG wirst Du auch bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt, auch mit Umschulung und so. Du kannst Dich natürlich auch selbst an die BG wenden und Deinen Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge fragen. ( Ich finde es immer sehr unhöflich "...jemandem auf den Senkel zu gehen..." Die Sachbearbeitung gerade im Hautarztverfahren ist rechtumfangreich. Überleg Dir ruhig auch mal, was Du gern machen würdest.
Hallo,aufkeinen Fall kündigen,wenn die BG sich nicht meldet gehe den auf den Senkel.Wenn es eine Berufskrankeit ist und es ja eine,bezahlt die BG alles.Umschulung,eine Zeit lang Lohnausgleich,zur Not auch Umzugskosten. Wir haben ähnlichen Fall bei Freunden,mit einer Mehlallergie.Also,niemals Kündigen
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen...
Ich würde auch auf die BG zugehen, und mir ggf. dort einen Gesprächstermin geben lassen, um zu erfragen, ob vielleicht noch etwas fehlt (z.B. eine ärztliche Bescheinigung).
Danach würde ich die BG anschreiben, und um schriftliche Anerkennung als Berufskrankheit bitten. Alles Andere danach!