Selbständigkeit durch Burnout aufgegeben..hab ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Vielleicht war jemand in ähnlicher Situation und kann mir sagen wie es weitergehen kann?
Ich war 21 Jahre selbständig und habe durch Burnout diese aufgeben müssen.
Dazu bin ich alleinerziehend mit 3 Kindern für die ich auch keinen Unterhalt bekomme.
Wir zehren aus Rücklagen aus der Selbständigkeit.
Bedingt durch Burnout habe ich mein Gewerbe abgemeldet. Krankschreibung brauchte ich als selbständige nicht. Eine Kur ist beantragt. Nun zahle ich alles ohne weitere Einnahmen mtl aus den Rücklagen, auch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Ich frage mich nun, ob ich irgendetwas übersehen habe..muss ich wirklich so allein durch alles durch oder habe ich evtl auch staatliche Unterstützung welche mir zustehen würde?
Beim Jobcenter arbeitslos melden? Aber derzeit bin ich nicht vermittelbar.
Was das denn für ne Zwickmühle oder fehlen mir nur Informationen?
Wenn jemand etwas ähnliches erlebt hat wäre ich dankbar für Hinweise..vll hab ich etwas übersehen.
Danke erstmal fürs lesen
4 Antworten
Hallo, das kommt mir bekannt vor - man fällt leider durch so ziemlich alle Maschen durch, ins schwarze Loch. Kopf hoch, es geht trotzdem weiter - Du hast Kinder und Dich zu versorgen!
Die Rücklagen sind endlich, also ist jetzt gute Vorbereitung und Planung wichtig. Immerhin, Du hast Rücklagen!
Deine Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kannst Du "halbieren" (bei meiner KV ist es ca. die Hälfte, weiß nicht, ob es bei allen Kassen so ist), da Du Dein Gewerbe abgemeldet hast. Du kannst Dich nun mit dem Status Sonstige versichern, z.B. als Hausfrau, Erwerbslose, etc. Dabei mußt Du jedes Jahr Dein Einkommen belegen - und Du hast ja keins mehr.
Hattest Du die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige? Dann pro forma unbedingt trotzdem arbeitslos melden (versuchen). Für Dein Vorsprechen Beleg mitnehmen (für später wichtig), z.B. das man Deinen Antrag auf ALG wegen Arbeitsunfähigkeit ablehnt. Geh nicht ohne Beleg! Kann sein, das die rumzicken. Später, wenn es Dir gut geht und Du Dich arbeitslos melden willst, wird man nämlich eine Sperrfrist verhängen wollen, weil du Dich gar nicht gleich bei Gewerbeabmeldung gemeldet hättest - und Du kannst dann belegen, doch ich war hier und ihr habt mich abgelehnt. Das machen die jedesmal!!! Wer seine Zettel nicht aufhebt/sammelt, wird sich grün ärgern, weil den Schreibtisch-Strategen die Unterlagen "abhanden kommen"!!! Mit dieser Blöd-Masche sparen die viel Kohle ein, weil die meisten normaldenkenden Menschen die Zettel achtlos wegwerfen. Ich sag Dir, so schräg kann man als Normalo gar nicht denken!
Wenn Du beim Jobcenter Leistungen erhälst (Hartz4, leider erst nach Ende der Rücklagen), bist Du auch über das Jobcenter krankenversichert. Von mir hat man die Kontoauszüge der letzten 3 Monate im Original verlangt. Die Idee mit dem symbolischen Kopfkissen....Du könntest allerdings überlegen, ob Du so ein teueres Konto überhaupt weiter unterhalten willst und nicht ein kostenloses Onlinekonto einrichten möchtest, schließlich mußt Du jetzt jeden Cent sparen. (dab z.b. soll ganz gut sein, habe selbst keine Erfahrung damit). Nicht vermittelbar: man wird ein ärztliches Gutachten aufgrund von Aktenlage erstellen wollen - da Du als Selbständige nie krankgeschrieben warst (wozu auch? - aber DAS begreifen die Angestellten am Schreibtisch nicht immer! Argumente sammeln. Das macht die Sache den Schreibtisch-Idioten nämlich suspekt - es sieht schließlich so aus, als wärst du gaaanz plötzlich krank!). Ob Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung - irgendwer wird Dich zur Überprüfung Deines Gesundheitszustands losschicken (Generalverdacht: kann ja jeder sagen, Du könntest nicht arbeiten...die kennen nämlich viel arbeitsfaule). Ich war beim Amtsarzt/Gutachter der Rentenversicherung (Psychoklinik) und 2x der kassenärztlichen Vereinigung etc. Mach Dir selber ne Liste mit Deinem Befinden und welche Ärzte (o.ä.) etwas davon bestätigen könnten. Mein burnout ist z.B. durch einen alkoholkranken Partner entstanden, das zieht die ganze Familie in Mitleidenschaft und ich brauchte den Fachleuten nicht mehr so viel zu erklären (Thema spricht für sich). Mach dir von allem Kopien/Notizen - die kommen nicht klar, wenn Du nicht immer das gleiche angibst. Sowas wie Tagesform existiert in der Aktenwelt nicht.
Wenn Du gesundheitlich wieder hergestellt bist, wird man Bewerbungen von
Dir erwarten, die Kosten dafür kannst Du ans Amt weiterreichen.
Für Deine Kinder kannst Du - sofern unter 12 Jahre - für maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen. Das ist weniger, als der normale Unterhaltssatz, aber bei Dir zählt gerade jeder Cent (wenn Deine Rücklagen alle sind). Du kannst auch beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen - die helfen dir, den Unterhalt einzutreiben bzw. übernehmen das eintreiben komplett - gerade bei burnout. Außer der Vater ist tot, im Ausland oder selbst am Existenzminuimum.
Du konntest Rücklagen bilden - vielleicht hast Du in die Rentenversicherung eingezahlt? Dann steht Dir wahrscheinlich eine Reha zu und andere Hilfsangebote, die sich Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (oder so ähnlich) nennt.
Rente einreichen geht nur, wenn Du in den letzten 5 Jahren 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast - also jetzt leider nicht. Du müßtest daher sehen, möglichst bald mit einem Job wieder ins System einzusteigen. Notfalls mit einem Minijob auf 450 €-Basis, wo Du aber nicht den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellst. Also von der paar Kröten ernsthaft noch Abgaben zahlst, einfach um neue Ansprüche zu erwerben. Und sei es der Rentenantrag. Steht in jedem Minijob-Infoheftchen der Rentenversicherung drin. Sollte also stimmen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast Du wohl nicht, da Du sie nicht erwähnt hast? Ich auch nicht. Nun ist es zu spät.
Burnout ist gut therapierbar. Kümmere Dich darum, gesund zu werden. Eine Kur reicht evtl. nicht, mir hilft eine Psychotherapie. Auf Kassenzulassung achten, dann Kostenübernahme durch KV. Jede Beratungsstelle am Ort ausfindig machen. Selbst wenn man Dir dort mal nicht richtig helfen kann, hat man meist eine gute weiterführende Adresse für Dich.
Beratung: z.b. vdk, caritas, diakonie, Mütterzentrum, googlen, ...
Für Deine Kinder kannst Du - sofern unter 12 Jahre - für maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen.
Hab in der Zeitung gelesen, das eine Gesetzesänderung zum Unterhaltsvorschuß geplant ist - ab 1.7.17. Vieles ist noch unklar. Plan ist aber, das es diese Zeit- und Altersbeschränkung NICHT mehr geben soll! Endlich! Anträge kann man erst stellen, wenn Klarheit besteht. Vorgesehen ist, dass man nur 2 Monate rückwirkend beantragen kann. Also Augen und Ohren offen halten.
Danke für den Stern und die Auszeichnungen!
Ach ja, die Einkommensüberprüfung der Krankenkasse: bei "ohne Einkommen" sind die ganz mißtrauisch, weil man ja von irgendwas leben muss. Das würde dann zur Berechnung des KV-Beitrags herangezogen. Man könnte natürlich aufgrund Deiner Rücklagen die Beiträge berechnen lassen. Aber die sind ja bereits ehrlich bereinigt, versteuert und der KV-beitrag berechnet worden und ein 2. Mal.... Du kannst also hinschreiben, dass Dein Freund für die Lebenshaltungskosten aufkommt (auch wenn Du keinen hast). Ein Freund kann nicht zu Unterhalt Dir gegenüber gezwungen werden, ein Ehepartner schon (und dann wird nach seinem Einkommen berechnet). Bei mir ist es tatsächlich so, dass mein Freund mich in wilder Ehe unterhält und es funktioniert seit Jahren.
Wenn Du Geld vom Amt (welches auch immer- Jobcenter oder Sozialamt oder Wohngeld....) haben willst , mußt Du ein Rezept/Krankschreibung/ Empfehlung des Arztes haben, daß Du wegen das und das die Selbstständigkeit aufgeben mußtest.
Die widerum fragen Dich natürlich auch , ob Du Talers auf der Bank noch hast oder im Portemonnaie -- dann wärest Du ja nicht bedürftig.
Talers unter dem Kopfkissen kann keiner Nachweisen -. aber es ist schon vorgekommen, daß gefragt wurde "Machen Sie bitte Ihr Portemonaie auf"
Wenn Du aber Ämtergeld bekommst - hast Du auch die normale gesetzliche Krankenversicherung (im Normalfall) und die Kinder sind dann auch versichert.
Privat-Kassenmitglieder haben dann Pech - wenn Geld von Amt, dann nur für KK so viel, vie die Gesetzliche haben will -- alles darüber hinaus - muß man vom Essen abzwicken.
Gruß vom Häuslebastler2
Danke für Deine Antwort. Ich verstehe ;)
Du kannst dich natürlich arbeitslos melden, hast natürlich keine alg1 Ansprüche Da wird dann geschaut, ob du alg2 berechtigt / bedürftig bist. Das hängt von der Größe eures Wohnraums und eurem ersparten ab... und ob du mit einem/ einer Partnerin in einer bedarfsgemeinschaft zusammenlebst und ob von der Seite Versorgungsansprüche bestehen! Geh doch einfach mal zum Jobcenter und frag da nach
Naja, du darfst 150€ pro Lebensjahr Rücklage Haben und 250€ Pro Lebensjahr in einer Rentenversicherung angelegt haben.
Desweiteren stehen für 45qm Wohnraum plus 15qm für jedes weitere Mitglied der bedarfsgemeinschaft zu
Zumindest zahlt für das Job Center für Miete Lt Mietspiegel für so eine Wohnung
Krankenkasse wird wie die Miete Nebenkosten auch übernommen
Frag mal nach ;)
P.s.:
Aber hol dir einen Krankenschein, sonst stecken die dich sofort in irgend eine Maßnahme... und wenn es ein Kurs zum Bewerbungs Schreiben ist!
Du hättest dich als Existenzgründerin freiwillig bei der Bundesagentur in der Arbeitslosenversicherung anmelden können.
Wenn du das nicht getan hast, kannst du dich nur arbeitssuchend melden und AlG 2 beantragen.
Wenn du nicht vermittelbar bist, musst du dich beim originären Sozialamt melden.
Danke für Deine Antwort..ich werde mal nachfragen, wie es in einem krankheitsfall aussieht..aber ich denke, solang ich Rücklagen habe, werde ich kaum Ansprüche haben.