Ich wurde während der Ausbildung gekündigt! Arbeitslosengeld?

16 Antworten

Vieles ist schon richtig gesagt worden; wenn die 12 Monate Beitragszahlung geleistet sind, erhälst Du auch ALGI.

ABER

Eine fristlose Kündigung des AG zieht generell eine Sperrzeit (3 Monate) nach sich, da dann das Arbeitsverhältnis durch den AN verursacht wurde.

Daher mußt Du Dich gerichtlich gegen die Kündigung wehren, wenn Du das vermeiden willst.

Überstunden und Urlaub müssen selbstverständlich vergütet werden.

Außerdem kann man, wenn man unschuldig ist, solche Vorwürfe nicht auf sich beruhen lassen.

Ich kann dir zu deinen Hauptfragen keine qualifizierte Antwort geben, aber ich würde dir raten, gegen die Kollegin vorzugehen, die dich der sexuellen Belästigung beschuldigt (sofern - wie du sagst - nichts dran ist).

Ansonsten wird (wenn auch im Zeugnisjargon verkappt) in deinem Arbeitszeugnis drinstehen, was du angeblich gemacht hast, und das wird dich dein ganzes weiteres Berufsleben handycapen ...

Die falsche Verdächtigung einer Straftat (in dem Fall sexuelle Belästigung, wenn keine stattfand) ist eine eigene Straftat - ich rate dir dringend dazu, einen Anwalt zu nehmen!

Laß doch mal etwas ruhe in dein Leben einkehren. Wenn ich mir deine anderen Fragen durchlese frage ich mich was du wirklich willst. Einmal willst du Kosmetikafabrikant werden, dann einen Autohandel gründen, weiters wolltest du Immobilienmarkler werden und zum Schluß mit deinem Bruder ein Industrieuntenehmen gründen und wunderst dich warum dir keine Bank 2 Mio€ gibt. Bei allen deiner Fragen kommt auch deutlich heraus, dass immer die anderen Schuld an deinen Problemen sind - gibt dir das nicht zu denken?

Du schreibst, du willst nicht rechtlich gegen die Behauptung der sexuellen Belästigung vorgehen. Das passt aber gar nicht zu deinem bisherigen Unternehmergeist. Solche Behauptungen werden dich dein ganzes Leben verfolgen. Stell dir vor du gründest wirklich mal ein Unternehmen und selbige Dame macht den Vorfall nochmals bekannt! Ist vielleicht an den Haaren herbeigezogen, wenn es aber eintrifft leider dein Problem.

Also, nimm all deinen Mut zusammen und unternimm etwas dagegen. Wie du schreibst hast du ja nur mehr ein Jahr in deiner Ausbildung, das stehst du auch noch durch!

Du hast heute noch Zeit dich gegen die Kündigung zu wehren. Gehe so schnell als möglich heute noch zu einer Arbeitnehmervertretung (bei uns in A ist das die Arbeiterkammer) und erkundige dich was du dagegen machen kannst. Es geht um deine Zukunft! Nicht hier noch lange fragen, sondern gleich zum Telefon greifen.

Viel Glück !

Besorg dir ein Anwalt!!!!

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.

Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.

  • wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb

  • wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, - während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, - Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, - eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die - mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.

Hallo liebe Mitglieder und schonmal vielen Dank für eure Antworten! Ich möchte nicht rechtlich gegen diese Kündigung vorgehen, da ich nach solch einem Vorwurf nicht mehr in der Firma arbeiten will. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist für mich persönlich also unabdingbar. Ich werde jetzt schon gemobbt - kaum vorstellbar was wäre, wenn ich noch rechtlich gegen die Firma vorgehen will und dann jeden Tag dort drinnen weiterarbeite.

Evtl. kann ich mit dem Geschäftsführer einen Aufhebungsvertrag aushandeln - dann habe ich jedoch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was ist eurer Meinung nach die bessere Variante?

Cerealie  28.06.2013, 01:21

Du denkst zu eindimensional ...

Ich kann verstehen, dass du dort nicht mehr arbeiten willst - das ist vollkommen nachvollziehbar ...

Aber wenn du gehst, ohne dich zu wehren (gegen die fristlose Kündigung und gegen die Vorwürfe durch die Kollegin), dann wird dich das dein ganzes Leben lang verfolgen und dir schaden.

Denk nochmal drüber nach.

Miesepriem  28.06.2013, 01:23

Nimm doch den Rat an. Geh zum Anwalt oder frag halt Alex. Ich würd das nich so stehen lassen mit der sexuellen Belästigung! Glaub mir, iwas bleibt immer hängen. Und wenns dich erst in 20 Jahren einholt!!!

Siehste,

Cere sieht das auch so!!!!

larry2010  28.06.2013, 11:30

es geht nicht darum, das du dort weiterarbeitest, sondern das geklärt wird, wer recht hat.

soweit ich weiss, kann man etwas geld raushandeln, wenn es nicht mehr zumutbar ist, dort zu arbeiten.

ob du einen aufhebungsvertrag machst oder die fristlose kündigung bekommst ist egal.

man wird warscheinlich beim aufhebungsvertrag ein gutes zeugnis versprechen und erhofft sich, das du die klappe hälst

isomatte  28.06.2013, 01:30

Den hast du bei einer fristlosen Kündigung auch nicht !!!

nessms  28.06.2013, 08:59
@isomatte

Den Kündigungsschutzprozeß zu gewinnen, bedeutet nicht, daß du dort weiterarbeiten mußt.

Gewinne ihn und stelle dann einen Antrag auf Auflösung des Arbeits/Ausbildungsverhältnisses wegen Zerrüttung desselben.

Nicht kneifen.